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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ------ 08.11.2011 
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Umwelt/Naturschutz
NABU: Koalitionsantrag gegen Kormorane verstößt gegen europäisches
Recht
Tschimpke: Sinnloser Versuch Vogel- und Fischartenschutz gegeneinander
auszuspielen
 
Berlin – „Die Forderung von CDU und FDP nach einem europaweit
koordinierten Plan zur Regulierung von Kormoranen ist ebenso sinnlos wie
überflüssig“, betont NABU-Präsident Olaf Tschimpke vor der für Mittwoch
geplanten Sitzung der Bundestagsausschüsse zur Debatte um die
fischfressenden Vögel und deren Einfluss auf die Natur. Weder wachse die
Zahl der Kormorane in den Himmel, noch diene die von Hobbyanglern und
Fischereiverbänden gewünschte Halbierung der Bestände dem
Fischartenschutz, erklärt Tschimpke. Zudem habe die Europäische
Kommission einen europäischen Kormoran-Managementplan bereits als nicht
zielführend und nicht verhältnismäßig abgelehnt.
„Nach europäischer wie auch deutscher Rechtslage würde die
Bundesregierung mit einem Managementplan zur umfassenden Dezimierung der
Vogelart gegen bestehende Artenschutzbestimmungen verstoßen“,
kommentiert Tschimpke den jüngsten Versuch, Fischartenschutz und
Vogelschutz gegeneinander auszuspielen. Der NABU hofft, dass die
Bundestagsausschüsse den Antrag der Koalitionsparteien als
durchsichtiges Manöver erkennen, das schon rein rechtlich nicht
umgesetzt werden kann.
Gänzlich aus dem Ruder läuft nach Ansicht des NABU die im Antrag
gestellte Forderung, „auch in Schutzgebieten Eingriffe in bereits
bestehende Kolonien zu ermöglichen“. Erst im März dieses Jahres hatte
der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Anti-Kormoran-Aktionen in
Naturschutzgebieten eine deutliche Absage erteilt (Az: 5 S 644/09).
Für Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, NABU-Experte für Ornithologie und Vogelschutz, Tel.:
030-284984-1620
Im Internet zu finden unter www.NABU.de ( http://www.nabu.de/ )
 
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Redaktion: Karin Deckenbach, Britta Hennigs, Jasmin Singgih
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