--------------------------------------------------------------------------- N A B U - P R E S S E D I E N S T ---- NR. 14/13 ---- 31.1.2013 --------------------------------------------------------------------------- Umwelt/Verbände NABU lehnt umstrittenes Fracking ab Tschimpke: Bundesrat muss Aussetzung von Erkundung und Gewinnung zustimmen Berlin – Der NABU lehnt die Erkundung und Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen, dem so genannten Fracking [1], in Deutschland ab. NABU-Präsident Olaf Tschimpke begrüßt daher die am Freitag geplante Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, mit einem Entschließungsantrag die Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland auszusetzen. „Solange nicht lückenlos geklärt ist, ob mit der Anwendung der Fracking-Technologie Risiken für Mensch und Natur verbunden sind, darf es keine weiteren Erkundungen in Deutschland geben“, erklärte Tschimpke. Zu den Risiken gehörten vor allem Belastungen des Grund- und Trinkwassers, der hohe Energie- und Flächenverbrauch und die Zerstörung von Natur und Landschaft. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) vom September 2012 benennt zahlreiche Risiken und offene Fragen. Mit einem Positionspapier bezieht der NABU klar Stellung gegen die Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland. „Wir fordern die anderen Bundesländer auf, sich dem Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens und Schleswig-Holsteins anzuschließen. Die Bundesregierung muss ihrerseits noch in dieser Legislatur ein nationales Moratorium für Fracking-Vorhaben verhängen und den derzeitig gültigen Rechtsrahmen für die Erkundung und Gewinnung grundlegend überarbeiten“, so Tschimpke. Aus NABU-Sicht muss die Vergabe von Erkundungserlaubnissen durch die Bergbaubehörden der Länder künftig an eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine obligatorische wasserrechtliche Prüfung gekoppelt werden. „Bei geschützten Gebieten und deren Umfeld wie Naturschutz- sowie Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten muss bereits die Erkundung von unkonventionellem Erdgas untersagt werden, wenn direkte oder indirekte Beeinträchtigungen des jeweiligen Schutzzweckes nicht ausgeschlossen werden können“, so NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Zwar wurden in Deutschland bislang keine Genehmigungen für die Gewinnung erteilt. Allerdings wird nach geltendem Bundesbergrecht weiterhin die Erkundung genehmigt. Konzerne wie British Petrol, Exxon Mobil oder OMV sichern sich daher Erkundungs- und potenzielle Gewinnungsgebiete zur Ausbeutung unkonventioneller Erdgasvorkommen, wie in Niedersachsen, NRW und der Bodenseeregion geschehen. Für Rückfragen: Ulf Sieberg NABU-Energieexperte Tel. 030-284984-1521 Positionspapier im Internet als Download zu findenunter http://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/130122_nabu-position_fracking.pdf [1]Bei der so genannten Fracking-Methode wird eine Flüssigkeit unter hohem Druck in den Boden verbracht, wodurch Risse entstehen (“frack“), durch die das im Gestein gebundene Erdgas entweicht. Die Folgen für Mensch und Natur sind bislang nicht absehbar. --------------------------------------------------------------------------- NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952 Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel
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