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P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 58/11 ---- 05.05.2011 
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Artenschutz/Wolf
NABU verurteilt illegalen Wolfsabschuss in der Lausitz
Miller: Jagdverband muss zur Straftat Stellung beziehen
 
Leipzig/Niesky/Berlin – Unweit der Stadt Niesky wurde gestern eine
tote Wölfin aufgefunden. Wie das Umweltministerium Sachsen mitteilte,
gibt es nach Untersuchungen durch das Berliner Leibniz-Institut keinen
Zweifel daran, dass das Tier erschossen wurde. Der NABU fordert eine
lückenlose Aufklärung der Straftat, die mit Haftstrafen bis zu fünf
Jahren geahndet werden kann. „Wir teilen die Bestürzung des sächsischen
Umweltministers Kupfer über den Abschuss der Wölfin“, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Es ist enttäuschend, dass nach
über zehn Jahren der Erfolge im Wolfsmanagement in der  Lausitz
Wölfen immer noch mit Todesgewalt begegnet wird. Und es ist höchst
besorgniserregend, dass der  illegale Abschuss einer Wölfin aus dem Jahr
2009 bis heute nicht aufgeklärt wurde“

Seit sich der erste Wolf in Sachsen niedergelassen hat, ist es zu
keiner Situation gekommen, bei der sich ein Wolf auch nur
andeutungsweise aggressiv einem Menschen genähert hat. Auch konnten
keine dramatischen Einbrüche der Wildbestände vermeldet werden. Von den
geschätzten 15.000 Schafen im Wolfsgebiet sind 2010 nur 16 von Wölfen
gefressen worden. „Objektiv kann man die Nachbarschaft von Wolf und
Mensch  in die Lausitz gegenwärtig nur als erfolgreich bezeichnen“,
sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. „Wer anderer Meinung ist, kann
diese vertreten. Wer jedoch schießt, macht sich nicht nur strafbar,
sondern verwehrt sich jeder  Diskussion.“

Offen ist bisher der Standpunkt des Sächsischen Jagdverbandes, von dem
der  NABU  eine klare und verbindliche Stellungnahme zu dem Abschuss
erwartet. Die Forderung des Jagdverbandes, den Wolf ins Jagdgesetz
aufzunehmen, liegt derzeit auf dem Tisch des Umweltministeriums. Als
Begründung wurde die Hoffnung auf eine bessere Einbindung der Jäger ins
Wolfsmanagement und damit eine Verbesserung des Wolfsschutzes in Sachsen
angegeben. „Der NABU Sachsen hat auf Tagungen und in zahlreichen
Veröffentlichungen umfassend begründet, weshalb die Aufnahme des
streng geschützten Wolfes ins Jagdgesetz  aus Sicht des NABU eine nicht
nachvollziehbare Entscheidung wäre“, so Bernd Heinitz, Vorsitzender
des NABU Sachsen. „Das sächsische Wolfsmanagement in seiner jetzigen
Form ist gut für den Interessensausgleich aller Beteiligten wie für den
Schutz des Wolfes, und es bietet den Jägern völlig ausreichende
Möglichkeiten, sich in diesen Schutz einzubringen.“ 
 
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Tel.: 0172-6453537.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de 

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