<<PM_Inkrafttreten_Kostenfallen.pdf>> Internet-Button gegen Kostenfallen: 
Gesetz tritt in Kraft

Heute wurde das "Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren 
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen 
Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" im 
Bundesgesetzblatt verkündet. Damit können die neuen Regelungen zum Schutz der 
Verbraucherinnen und Verbraucher am 1. August 2012 in Kraft treten. Hierzu 
erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Kostenfallen im Internet haben sich in den vergangenen Jahren zu einer 
regelrechten Plage entwickelt. Die Zahlen sprechen für sich: Über 5 Millionen 
Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen 
nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. 
Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen 
über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton setzen 
wir diesen Machenschaften ein Ende.
Bis das neue Gesetz am 1. August 2012 in Kraft tritt, müssen sich die Anbieter 
beeilen und ihre Bestellformulare auf den aktuellen Stand bringen. 

Mit Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine 
Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer 
entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein. Der neue Bestell-Button 
muss dem Verbraucher sofort und unmissverständlich klarmachen, auf was er sich 
einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Alle 
wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages 
müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine 
Bestellung abgibt. Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der 
vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist 
nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder 
Dienstleistungen online bestellt werden - ob per Computer, Smartphone oder 
Tablet. 

Zum Hintergrund:
Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von 
Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als 
"gratis" angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als 
Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung 
kommt, folgt das böse Erwachen. Häufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis 
oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen 
Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen.

Die Buttonlösung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten müssen 
Unternehmer künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten sowie wesentliche 
Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und 
verständlich anzeigen. Ein Vertrag kommt nur zu Stande, wenn der Verbraucher 
mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung 
verpflichtet. Die Schaltfläche für die Bestellung muss unmissverständlich und 
gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Diese Neuregelung gilt für alle 
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet 
- sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.
Am 2. März 2012 hat das Gesetz den Deutschen Bundestag und am 30. März 2012 den 
Bundesrat passiert. Durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt am heutigen Tag 
kann die Buttonlösung am 1. August 2012 in Kraft treten.

Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren hat sich die 
Bundesjustizministerin erfolgreich für die Aufnahme einer Buttonlösung in die 
europäische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Die Richtlinie ist am 12. 
Dezember 2011 in Kraft getreten; allerdings haben die Mitgliedstaaten bis zum 
13. Dezember 2013 Zeit, die neuen EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. 
Da Kostenfallen ein drängendes Problem sind, hat die Bundesregierung frühzeitig 
das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben.

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