Ich denke auch nicht das man bei der PUG etwas machen muss. Es reicht
glaube ich das man sein Angebot überprüft und dann einordnet. Sollten
wir Inhalte für 12+ haben sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Und Ich denke, bin aber nicht sicher, da ich nicht alle Diskussionen und
Artikel im Wiki
Sven Steiner schrieb:
> wüsste nicht was bei pug wohl jugendgefährdend sein soll,... aber da
> haben evtl. manche ne andere meinung zu (Linux macht süchtig!)
Gefährlich wirds meiner Meinung nach nur bei Gameservern für indizierte
Spiele, auch auf der Mailingliste, wenn diese archiviert ist.
-mar
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
gleich die erste frage:
/Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu
kennzeichnen?
/
*Nein. Grundsätzlich gilt*: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das
Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig *frei angeboten*
werden, ohn
Stefan Jakob schrieb:
> Reicht es eigentlich die PUK Website ab kommendem Jahr für FSK 18
> freizugeben um den Aufwand gering zu halten?:
Kleiner Denkanstoß: Der PUGler, der heute im Impressum steht, war selbst
erst 16 oder 17, als er hier auftauchte.
-martin
--
Martin Schmitt / Schmitt System
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