Am 23.04.10 schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen
Am 22.04.10 schrieb Oliver Kuehn (skobbler):
So ganz kompatibel ist das nicht. Ich nehme an, dass deren Fokus vielmehr
auf den statistischen Daten als auf den Verwaltungsgrenzen liegt. Ich kann
mir kaum vorstellen, dass dort jemand etwas dagegen hat, wenn man nur die
Verwaltungsgrenzen
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