Martin Koppenhoefer schrieb:
> gilt das auch für Arbeit, die der Kartograph im Auftrag (im Zuge
> seiner Arbeit) gemacht hat? Normalerweise tritt man die Rechte ab,
> wenn man z.B. als Architekt angestellt arbeitet, hat man nicht die
> Rechte an der Arbeit - die hat der Arbeitgeber. Das dürfte doch
Am 23. April 2009 16:58 schrieb Tobias Wendorff
:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>>
>> verschiedene als freie Quellen angegebene Karten durchgestrichen mit
>> den Hinweis, dass keine Angaben zu den Autoren vorlägen (alle
>> Dokumente selbst älter als 70 Jahre), darunter auch "Amtlicher Plan
>> der
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