Na, dann wird der Lizenzhinweis wohl in Ordnung sein. ;-)
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Michael
Am 26.09.2010 um 19:30 schrieb Jochen Topf joc...@remote.org:
Hi!
On Sun, Sep 26, 2010 at 07:08:07PM +0200, Thomas Reincke wrote:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/anfahrt.html
Die waren allen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/anfahrt.html
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Hi!
On Sun, Sep 26, 2010 at 07:08:07PM +0200, Thomas Reincke wrote:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/anfahrt.html
Die waren allen anderen öffentlichen Stellen vorraus. Ich benutze das Beispiel
schon seit Jahren, um zu zeigen, was OSM kann.
Jochen
--
Jochen Topf
leider immer noch nur als screenshot :(
aber wenn die herrschaften sich erst mal zu einer entscheidung durchgerungen
haben, bleibt es dabei ;)
--
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Am 26. September 2010 19:35 schrieb Walter Nordmann walter.nordm...@web.de:
leider immer noch nur als screenshot :(
Warum leider? Ich glaube eine Institution wie das BVerfG hat gar keine
andere Wahl es so zu machen, wenn sie der Gefahr ausweichen möchten,
dass irgendwelche Spaßvögel an den
Zumindest könnten sie das untere bild richtig einbinden und ned
verzerrt, wenn das original richtig skaliert ist...
Liebe Grüße
Benni
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