[EMAIL PROTECTED] schrieb:
> Und natuerlich es gibt auch keine restriction, dass der quellcode NICHT
> veroeffentlicht werden darf. Alles liegt an dem vertrag zwischen firma und
> developer.
wenn du natürlich die Extension weitergibst, egal an wen, musst du
allerdings den Quellcode weitergeben!
Vielen Dank fur die Antworten! Da einzelne widersprechen fasse ich einmal
zusammen was mich besonders interessiert :-)
Eine firma beauftragt einen developer eine extension zu programmieren. Diese
extension nutzt die TYPO3 API. Die extension MUSS inklusive dem Quellcode
uebergeben werden (wegen
> Deutsches Recht:
> Wenn der Entwickler bei einer Fimra angestellt ist, liegt das
> Urheberrechst automatisch bei der Firma. Wenn der Programmierer
> freischaffend ist(ob er das wirklich ist ist wieder eine Frage für 10
> Doktorarbeiten), dann liegt das Urheberrecht beim automatisch bei ihm.
> Er
ligen Leistung 'nach Zeit'.
Gruß
David
-Ursprüngliche Nachricht-
Von: [EMAIL PROTECTED]
[mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Sebastian
Gebhard
Gesendet: Montag, 20. Oktober 2008 12:18
An: typo3-german@lists.netfielders.de
Betreff: Re: [TYPO3-german] Extensionprogrammierung un
Sebastian Gebhard schrieb:
> So wie ich das bisher verstanden hab, darf der Programmierer jetzt ohne
Solange er der juristische Urheber ist: Ja.
Wenn du Angestellter bist, und ein Feierabendprojekt hast für das du die
EXT deines Arbeitgeber brauchen könntest: Nein, weil du keine Rechte an
der EXT
Ein weiteres Beispiel: Ein Programmierer entwickelt für Firma A eine
Service-Extension, die auch unter der GPL steht, für deren Entwicklung
Firma A viel Geld bezahlt.
Der Programmierer arbeitet auch für Firma B, die einen ähnlichen Service
benötigt.
So wie ich das bisher verstanden hab, darf de
Hallo John,
> Nehmen wir an eine firma braucht eine spezielle funktion und gibt diese bei
> einem developer (firma oder person) in auftrag. dieser programmiert die
> loesung als extension, installiert es beim auftraggeber und alle sind happy.
Der Entwickler sollte darauf hinweisen, dass die Exte
Peter Abels schrieb:
> wenn ich jemmanden bezahle eine extension zu erstellen dann gehört die MIR
> und nicht dem Programierer da ich ihn dafür bezahlt habe
Nein, dir gehört dann erst mal nur ein Nutzungsrecht., das durch die
Lizenz (hier GPL) geregelt ist. Ich kann mein Urheberrecht nicht
übertra
das glaub ich nicht
wenn ich jemmanden bezahle eine extension zu erstellen dann gehört die MIR
und nicht dem Programierer da ich ihn dafür bezahlt habe
Man könnte auch fragen gehört einem Maurer ein Haus oder demjenigen der den
Maurer bezahlt das Haus zu bauen.
ich würde also sagen
Er darf die Exte
[EMAIL PROTECTED] schrieb:
> Ich meine, der developer darf nun fuer seine arbeit eine rechnung schreiben.
> Er muss *nicht* die extension veroeffentlichen (im beispiel im TER).
> Er *kann* die extension aber veroeffentlichen, wenn nichts anderes zwischen
> ihm und dem auftraggeber vereinbart ist
Hallo,
> Ich meine, der developer darf nun fuer seine arbeit eine rechnung schreiben.
naja hoffentlich!
> Er muss *nicht* die extension veroeffentlichen (im beispiel im TER).
muss natürlich nicht
> Er *kann* die extension aber veroeffentlichen, wenn nichts anderes zwischen
> ihm und dem auftraggeb
Hallo,
Ich stehe als IT berater momentan zwischen zwei parteien und es gibt einige
diskussionen und widerspruechlich meinungen zu der lizensfrage bei der
extension programmierungen bei TYPO3.
Nehmen wir an eine firma braucht eine spezielle funktion und gibt diese bei
einem developer (firma oder
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