>> Antoine Monot, Jr. wrote:
>>> ... Zur UnterstĂŒtzung unseres jungen  Teams suchen wir per sofort
>>> eine/n junge/n
>>
>> Typisch, und eine Frechheit in meinen Augen ...
>>
>>> Programmierer/in im Bereich Webapplikationsentwicklung
>>> ... Webauftritte (CMS Typo3) ...
>>
>> immerhin sind angeblich Frauen auch erlaubt ... vermutlich nur dann,
>> wenn sie einerseits jung, aber anderseits nicht mehr gebÀrfÀhig sind.
>> Das wird dann allerdings ein wenig eng.
>>
>> Viel GlĂŒck mit dem jungen Team/Zuwachs ... vermutlich werden wir
>> sie/ihn hier in dieser Liste bald begrĂŒĂŸen und dann unter die Arme
>> greifen dĂŒrfen.
>>
>> Höre ich mich verÀrgert an? Ich bin es.
>>
> sag mal hast du schlecht geschlafen? Es kann sich immer noch jede
> Firma aussuchen, wer fĂŒr Sie arbeitet....

Auf welchem Stern lebst Du denn?
Oder besser gefragt, in welchem Teil von unserem Stern?
Die Zeiten wo man als Arbeitgeber selbstÀndig war und eigenstÀndige
Entscheidungen bezĂŒglich seiner Mitarbeiter treffen durfte sind vorbei.

In Deutschland kann man sich nÀmlich inzwischen nicht mehr so einfach
aussuchen, wer fĂŒr einen arbeitet, zumindest wenn es sich um Angestellte
handelt.
Denn seit wir das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben, kann man
eine Firma schon fĂŒr eine solche Job Anzeige wie die im Originalposting
abmahnen.

Falls man sich beworben hat und z.B. nicht genommen wurde, weil man zu alt
ist, gibt es sogar die Möglichkeit den Arbeitgeber auf Schadenersatz zu
verklagen.
Dabei muß das sogenannte "Opfer" nicht einmal Beweise vorbringen. Es reicht
wenn die Story plausibel ist, um die Beweislast umzukehren.

Allerdings beschrÀnkt sich das Gesetz auf folgende Ziele:
<quote>
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus GrĂŒnden der Rasse oder wegen
der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen IdentitÀt zu verhindern
oder zu beseitigen.
</quote>
Wer z.B. einen Nichtraucher nicht einstellt, weil er selbst Raucher ist,
macht sich also zumindest nicht nach dem AGG strafbar, obwohl es auch in
diesem Fall sicherlich AnwÀlte geben wird, die daraus eine "Weltanschauung"
basteln.

Kein Wunder, daß immer mehr Unternehmen outsourcen und mit Freelancern
arbeiten. Die kann man nÀmlich weiterhin frei wÀhlen und je nach Bedarf auch
wieder feuern.

In diesem Sinne frohes Schaffen
von jemandem, der fĂŒr den Original Poster ebenfalls zu alt gewesen wĂ€re.

Wenn die meinen, auf mein Knowhow verzichten zu können, nicht mein Problem
;-)

Joey

-- 
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