Hallo Olaf,
ich hatte Dir (und dieser Liste) vor 13 Tagen die Rechtsauffassung des
Vereins geschickt und Dich gebeten, Deinen Widerspruch gegen das Protokoll
zurückzuziehen / für erledigt zu erklären. Erst wenn das Protokoll gültig
ist, kannst Du (oder auch andere) gegen die aus Deiner Sicht nicht
Hallo,
Am 02.02.2014 15:02, schrieb Ziko van Dijk:
> Kurt hat es ja sehr richtig ausgedrückt. Es muss eine sinnvolle Korrelation
> zwischen Regeln und Regelungsbedarf bestehen.
das ist richtig, daher auch die Protokollordnung um die Schlampereien
wenigstens etwas einzudämmen.
Mit freundlichen Grü
Kurt hat es ja sehr richtig ausgedrückt. Es muss eine sinnvolle Korrelation
zwischen Regeln und Regelungsbedarf bestehen.
Besten Gruß
Ziko
Am Samstag, 1. Februar 2014 schrieb DerHexer :
> Dass Deutsche gründlich und penibel arbeiten?
> Martin
>
> Gesendet über Yahoo Mail für Android
>
>