Joschua Brunner wrote:

> Moin Gabriel
>
> Gabriel Ambuehl schrieb:
>
>> Im Falle eine Suizidandrohung kann es in CH zweierlei heissen:
>> 1) Er sagt, "ich bringe mich um" -> kein Straftatbestand (Suizid ist in
>> CH nicht verboten)
>> 2) Er sagt, "ich bringe mich um, falls ihr nicht XY macht" -> Nötigung
>>
>> Bei 1 werden die Schweizer Behörden kaum etwas machen können. Bei 2
>> müssen die Schweizer euch anweisen, die Daten herauszugeben.
>
>
> Du meinst also, dass Die Polizei bei Suizid androhung grnicht erst
> ausrückt?
>
Doch ich denke schon dass sie ausrücken würden. Aber das ist dann nicht
unbedingt aufgrund eines Straftatbestandes sondern eher als allgemeine
Dienstleistung ("Dein Freund und Helfer") oder sowas zu sehen. Wenn du
einen Unfall (nehmen wir an du stürzt vom Skateboard und brichst dir den
Fuss, um mal Strassenverkehrsgesetz zum umgehen) hast helfen sie dir ja
auch.


Interessantes Detail: wenn ich das (übrigens sehr gute!) Mail von von
Tonnerre im Thunderbird öffnen will, crasht es mir (und zwar jedes Mal).
Setzt sonst noch jemand Thunderbird ein und kann das reproduzieren?
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