Interessanterweise finde ich keinen Hinweis auf eine geplante oder laufende
Vernehmlassung unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK oder
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html#UVEK .

Da aber in der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip gilt muss das BAKOM diese
Unterlage auf Anfrage herausgeben - die entsprechende Anfrage gem.
http://www.bakom.ch/schalter/01370/index.html?lang=de habe ich heute
Nachmittag abgeschickt.

Mal sehen ob und wann da was kommt - habe um elektronische Zustellung
gebeten, melde mich sobald ich was erhalte.


>
> Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und
> nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen
> folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine
> Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und
> nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was
> UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf,
> dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein
> NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?
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