Interessanterweise finde ich keinen Hinweis auf eine geplante oder laufende Vernehmlassung unter http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK oder http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/preview.html#UVEK .
Da aber in der Schweiz das Öffentlichkeitsprinzip gilt muss das BAKOM diese Unterlage auf Anfrage herausgeben - die entsprechende Anfrage gem. http://www.bakom.ch/schalter/01370/index.html?lang=de habe ich heute Nachmittag abgeschickt. Mal sehen ob und wann da was kommt - habe um elektronische Zustellung gebeten, melde mich sobald ich was erhalte. > > Also auf meinem Büchlein steht "Einladung zur Vernehmlassung" und > nicht Gesetz, Vorschrift oder ähnliches. Also sowas wie "wir wollen > folgendes ins Gesetz schreiben. Was haltet ihr davon." Eine > Vernehmlassung kann aber meiner Meinung nach nur öffentlich sein und > nicht vertraulich. Ich bin daher der Auffassung dass wenn ich was > UNAUFGEFORDERT zugeschickt kriege und ich das noch kommentieren darf, > dann darf ich das auch veröffentlichen. Oder hab ich mit dem EJPD ein > NDA unterzeichent und weiss nix mehr davon?
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