So einfach ist es nicht, man braucht trotzdem eine Genehmigung der
Datenschutzkommission.

Am Freitag, den 27.08.2010, 00:51 +0200 schrieb bernhard
zwischenbrugger:
> Hi
> 
> Die ganze rechtliche Diskussion ist doch sehr einfach. 
> Das was Google darf das dürfen andere auch.
> 
> Bei Luftbildern die aus 50m Höhe gemacht werden ist es natürlich
> problematisch. Aber was soll man mit
> Luftbildern anfangen auf denen 3 Häuser zu sehen sind?
> 
> Um die Bilder entzerren zu können müssen Punkte erkennbar sein die man
> bereits in der Karte hat.
> Bei 1x1km ist das wahrscheinlich möglich. Wenn ein Bild nur 100x100m
> oder weniger hat, dann ist
> das sehr schwierig. 
> 
> Hier gibt es übrigens eine wiki page zu dem Thema:
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Tag:OSM_Drohne
> 
> lg, Bernhard
> 
> > 
> > Hannes: Bitte nicht verwechseln: natürlich hat der Drohnen-Betreiber
> > ("Fotograph") das Urheberrecht auf die von der Drohne geschossenen
> > Fotos. 
> > 
> > Problematisch ist vielmehr, dass jeder Fotograph das Urheberrecht
> > derer verletzt, deren Werke er fotographiert. Typischerweise sind
> > das Architekten (=Fotos von Gebäuden), du kannst aber auch Texte,
> > Malereien, Kleidungsstücke, Gartengestaltungen, etc. fotographien -
> > auf die jeweils irgendwer das Urheberrecht hat. Wenn du so ein Foto
> > veröffentlichst (etwa ein Foto eines Gebäudes), dann verletzt du
> > prinzipiell das Urheberrecht des Autors (des Architekten).
> > *Normalerweise* ist das aber kein Problem; es gibt (in Österreich)
> > die sogenannte "Panoramafreiheit" - Fotos, die man von öffentlichen
> > Plätzen aus macht, fallen i.A. nicht unter den Urheberrechtsschutz
> > (der Architekt kann nicht dagegen klagen; dir bleibt natürlich das
> > Urheberrecht am Foto!). 
> > 
> > Die Krux an der Sache: man darf dafür - außer der Kamera natürlich -
> > keine weiteren Hilfsmittel verwenden. Eine Leiter etwa, um einen
> > besseren Standpunkt zu haben, gilt schon nicht mehr; bei einem
> > Flugzeug gilt das natürlich umso mehr. 
> > 
> > Natürlich ist die Frage, wie viele der gemachten Luftbilder
> > tatsächlich das Urheberrecht von fotographierten Objekten verletzen.
> > Nur, wenn die Bilder gut genug sind, um darauf wirklich
> > "Architektur" (von oben?) erkennen zu können, wird man ein
> > urheberrechtliches Problem bekommen. Bleiben andere Rechtsmaterien
> > übrig, wie Schutz der Privatsphäre, Recht am eigenen Bild (Personen
> > nicht erkennbar Fotographieren, siehe die aktuelle
> > Google-Streetview-Diskussion), etc. 
> > 
> > Grüße, 
> > Christian 
> > 
> > P.S.: Das war keine juristisch fundierte Aussage. Für genauere
> > Informationen fragen sie weder Arzt noch Apotheker, sondern bitte
> > einen Rechtsanwalt. 
> > 
> > 
> > ----- Original Message ----- From: "Johannes Sixt" <j...@kdbg.org> 
> > To: <talk-at@openstreetmap.org> 
> > Sent: Thursday, August 26, 2010 10:47 PM 
> > Subject: Re: [Talk-at] Foto Drone 
> > 
> > 
> > On Mittwoch, 25. August 2010, Stefan Hirschmann wrote: 
> > > Beim Urheberrecht bin ich mir nicht sicher. Glaube aber, dass das 
> > > Urheberrecht nicht anwendbar sein dürfte, da ein Luftbild kein 
> > > abgeleitetes Werk von irgendwas urheberrechtlich geschütztem ist. 
> > > Andererseits wenn auf dem Luftbild ein einzelnes Gebäude ist,
> > > könnte das 
> > > anders aussehen. 
> > 
> > IANAL, aber ich denke, dass selbstverständlich das Urheberrecht auf
> > eine 
> > Luftaufnahme anwendbar ist, wie auf jedes andere Foto. Besonders
> > dann, wenn 
> > man einigen Aufwand getrieben hat, um das Foto zu machen. 
> > 
> > -- Hannes 
> > 
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