Am 2012-04-03 13:51, schrieb Friedrich Volkmann:

Komischerweise hängen in der Eingangshalle Beischeide wegen Strafsachen aus, da scheint der Datenschutz kein Thema zu sein.
OT: der unterschied ist, dass die verlautbart werden _müssen_ (ist meines wissens nach zb der fall, wenn keine zustelladresse vorhanden ist). da wiegt das recht, dass der beschuldigte zu seinem bescheid kommt und gegebenenfalls rechtsmittel dagegen in anspruch nehmen kann höher, als der datenschutz.

lg
christian


_______________________________________________
Talk-at mailing list
Talk-at@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at

Antwort per Email an