Am 2012-04-03 13:51, schrieb Friedrich Volkmann:
Komischerweise hängen in der Eingangshalle Beischeide wegen
Strafsachen aus, da scheint der Datenschutz kein Thema zu sein.
OT: der unterschied ist, dass die verlautbart werden _müssen_ (ist
meines wissens nach zb der fall, wenn keine zustelladresse vorhanden ist).
da wiegt das recht, dass der beschuldigte zu seinem bescheid kommt und
gegebenenfalls rechtsmittel dagegen in anspruch nehmen kann höher, als
der datenschutz.
lg
christian
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