On 03.11.2013 23:16, Gabriel Pfuner wrote:
Okey wusste ich nicht, dachte Privatgrund ist immer ausgenommen von öffentlichen Verkehr. dh also, wenn ich kein Gartentürl hab und kein Verbotsschild anbringe darf Gott und die Welt über mein Grundstück gehen/fahren...
Ja klar, denn woher sollte man sonst wissen, wo ein Privatgrund anfängt. Keiner kann von überall den Grundstückskataster im Kopf haben.
Sogar mit Türl und Verbotsschild ist es nicht immer ganz einfach, siehe Servitutsrecht.
Konkret geht es um den "Feldweg" (eigentlich eine normal asphaltierte Straße) der bei den Häusern #5, #109 und #109b sowie #29 #34 vorbei geht. OSM: http://www.openstreetmap.org/#map=18/47.91687/13.14693
Da fällt mir noch was anderes auf: Hier haben viele Straßen in OSM die Namen Bayerham, Seewalchen usw. Solche Namen gehören entfernt, denn das sind Orts- und keine Straßennamen.
Außerdem scheint mir place=village (d.h. Dorf) im Falle von Bayerham etwas übertrieben. Ein Dorf ist normalerweise etwas größer und hat typischerweise einen Ortskern mit Kirche, Kaufhaus, mitunter auch Volksschule u.dgl. Darum für Bayerham eher place=hamlet.
Bei den anderen muss ich mal schaun ob diese per Verbosttafel gekennzeichnet sind, hab da darauf noch nie geachtet da für mich völlig klar war das der Grund zwischen den diversen Häusern den jeweiligen Bauern gehört. Land hald;-)
Normalerweise stehen an solchen Zufahrten keine Verbotsschilder, weil sich sowieso selten ein Fremder dorthin verirrt. Höchstens Zusteller, und gerade die will man nicht aussperren.
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