Bei der schnellen Wikipedia-Recherche habe ich den Paragrafen bekommen, ich wusste, es war etwas mit 40 ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#.C3.96sterreich Weiter unten steht, dass man wirksame Kopierschutzmaßnahmen dabei nicht umgehen darf. Ich folgere daraus: Wenn ich das Ding im Browser aufmachen kann, also wenn ich mir die Website "ausrechne" (wie bei Ö1 oder bei der ORF-TVThek), sprich, wo alles fein säuberlich in einer XML-Datei gespeichert ist und ich mir das alles per HTTP holen kann, dann ist der Kopierschutz für mich wirkungslos. Habe vor einigen Jahren gelesen, dass ein deutsches Bundesgericht den DVD-Kopierschutz für wirkungslos erklärt hat (ich glaube, Karlsruhe war es), somit ist auch dort das Kopieren von DVDs "offiziell" erlaubt. So gesehen würde ich auch sagen, dass der Schutz von der ZAMG-Website wirkungslos ist. Ist aber nur meine Interpretation. Und weiterverteilen darfst du die Dinge sowieso nicht. Just my two cents. Und was das Fragen angeht: Ich bin kein Jurist und schreibe hier nur meine Interpretation auf. Ich weiß von meinem Prof, dass es so ist, aber Detailfragen kann ich nicht zu 100% "deuten". Liegt wahrscheinlich auch daran, dass unser Urheberrecht aus dem vorletzten Jahrhundert stammt. Aber das ist eine andere Geschichte/ein anderes Problem. Und jetzt: BTT! Aber wir können uns auch gern über den privaten Mailverkehr weiter unterhalten ;) Ich sehe btw, dass du auch aus Linz kommst. Es war die Dr. (blablabla) Peter Burgstaller, Kanzlei http://www.lawfirmlinz.com/. Wir hatten ein paar sehr interessante Gespräche über das Urheberrecht.
_______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at