On 06.05.2015 21:10, Thomas Konrad wrote:
> @Friedrich, hast du dich über die Unterschiede zur deutschen Rechtslage 
> informiert? Wenn ja, welche gibt es da?

Das kann man leicht nachlesen:

DE: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
AT: auf http://www.ris.bka.gv.at -> Bundesrecht -> Bundesrecht konsolidiert
-> Suchwort: Fahrradstraße -> § 67

Generell ist die deutsche StVO kürzer und allgemeiner formuliert als die
österreichische. Bezüglich Fahrradstraßen ist der wesentliche Unterschied,
dass in AT Autos sie befahren dürfen, in DE nicht. Unsere Volksvertreter
haben von den Deutschen den schönen Namen abgeschaut, aber nicht den Inhalt.
Die Fahrradstraße nach österreichischer Definition verdient ihren Namen
nicht. Praktisch ist es eine stinknormale Straße mit 30er. Wie in
Wohnstraßen wird das Durchfahrtsverbot für Kfz nicht kontrolliert.

-- 
Friedrich K. Volkmann       http://www.volki.at/
Adr.: Davidgasse 76-80/14/10, 1100 Wien, Austria

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