Hallo,

Hab jetzt wieder eine Antwort bekommen vom BEV.

Sieht nicht sehr vielversprechend aus.
Wie es aussieht dürfen wir die Daten nur verwenden wenn wir die
Namensnennung in Folgeprodukten garantieren können. (Was wir ja aber nicht
können)

Was ich jetzt wieder nicht ganz verstehe ist das:
  - Verwendung der Daten zur Qualitäts-messung/Verbesserung - geht in
Ordnung
  - Direkte Verwendung der Daten (halb automatisierter Import) - geht in
Ordnung
Geht das jetzt also auch ohne gegen die Lizenz zu verstoßen oder bezieht
sich das auch auf "nur mit Namensnennung inkl bei Folgeprodukten".

Bissl zum verzweifeln das Ganze...


mfg Thomas Rupprecht

---------- Weitergeleitete Nachricht ----------
Von: Jüptner Bernhard <bernhard.juept...@bev.gv.at>
Datum: 26. August 2015 um 09:40
Betreff: AW: ORD-00004657 - Frage Lizenzerweiterung Verwaltungsgrenzen -
data.gv.at - OpenStreetMap
An: Thomas Rupprecht <rupprecht.tho...@gmail.com>


Sehr geehrter Herr Rupprecht,

auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben:

- Es wäre möglich eine Namensnennung zu setzen unter:
http://www.openstreetmap.org/copyright bzw unter
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Austria
Die Namensnennung auf der o.a. Portalseite ist ausreichend


- OSM gibt die Daten unter der ODbL 1.0 weiter. Eine Namensnennung des BEV
in Folgeprodukte wäre *nicht* möglich.
Die Namensnennung in den Produkte der Kunden von OSM müsste gewahrt bleiben

- Folgende 2 Datensätze wären (zurzeit) von Interesse: Verwaltungsgrenzen
(VGD) - Stichtagsdaten grundstücksgenau
<https://www.data.gv.at/katalog/dataset/51bdc6dc-25ae-41de-b8f3-938f9056af62>
und Adressregister
<http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,1604469&_dad=portal&_schema=PORTAL>
Die beiden Datensäte stehen am Portal des BEV zur Verfügung und haben hier
unterschiedliche Nutzungsrechte. Zusätzlich sind die gleichen
Verwaltungsgrenzdaten auch am data.gv.at. Portal verfügbar, hier gelten
andere Nutzungsbedingungen (s.u.)
  - Falls die Nutzung aller Daten allgemein nicht möglich ist ersuche ich
Klärung einer Nutzung einzelner Datensätze (zb nur das Adressregister)
Die Nutzung der Daten ist unter den jeweils angeführten Bedingungen möglich
- Eine Klärung für mögliche zukünftige Datensätze wäre von Interesse
Es gibt derzeit schon einige unentgeltliche Datensätze am Portal des BEV,
die (mit Ausnahme des Adressregisters) alle die gleichen
Nutzungsbedingungen wie die Verwaltungsgrenzen haben. Ob zukünftig andere
Lizenzbedingungen zur Anwendung kommen kann derzeit nicht agbeschätzt werden
- Der Datensatz "Adressregister" ist für OSM in Österreich von HÖCHSTEM
Interesse und würde die Datenqualität und Nutzbarkeit für Routing etc
massiv erhöhen!!!
- Die Nutzung der Daten für OSM würde ich gerne für 2 Arten geklärt haben:
  - Verwendung der Daten zur Qualitäts-messung/Verbesserung - geht in
Ordnung
  - Direkte Verwendung der Daten (halb automatisierter Import) - geht in
Ordnung

- Ein exklusives Nutzungsrecht für OSM wäre von Vorteil
Ein exklusives Nutzungsrecht, d.h. dass nur OSM Nutzungsrechte oder
spezielle Nutzungsrechte erhält,die andere Kunden nicht bekommen, ist nicht
möglich

- Es könnte mal eine Lizenzänderung geben - zb auf eine neuere Version der
ODbL
  - Was wäre wenn sich die Lizenz ändern würde? Es würde aber immer eine
freie Lizenz bleiben.
Auch mit neuen OSM-Lizenzen müssen die Nutzungsbedingungen der Daten des
BEV eingehalten werden. Das muss von OSM sichergestellt werden

  - Früher standen die Daten unter CC-BY-SA 2.0 - welche, die von OSM?

- Ob die Daten jetzt von data.gv.at oder bev.gv.at kommen wäre für OSM egal
Was die Daten betrifft sind sie völlig ident (gleich Downloadquelle), was
die Nutzungsbedingungen betrifft nicht.


- Ich bräuchte eine schriftliche Bestätigung unter welchen Bedingungen etc
OSM die Daten nutzen darf (oder auch nicht) um für Streitfragen einen
schriftlichen Beweis zu haben

*Nutzungsbedingungen für Daten des Adressregisters*

Für das Produkt "Adressregister Relationale Tabelle – Stichtagsdaten"
werden uneingeschränkte Nutzungsrechte unter der Bedingung eingeräumt, dass
in allen Abgabeformen und allen Folgeprodukten auf die Schutzrechte des
Adressregisters und den Stichtag des Datenauszuges in folgender Form
hingewiesen wird: "© Österreichisches Adressregister, Stichtagsdaten vom
TT.MM.JJJJ".
Eine Namensnennung auf der Portalseite (siehe 1. Punkt) ist dafür
ausreichend


*Nutzungsbedingungen für Verwaltungsgrenzen*

a) gemäß Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2015
http://www.bev.gv.at/pls/portal/docs/PAGE/BEV_PORTAL_CONTENT_ALLGEMEIN/0200_PRODUKTE/BESTELLFORMULARE/STANDARDENTGELTE_UND_NUTZUNGSBEDINGUNGEN_2015.PDF


*        2.2.2 Standardnutzung*

*                e) Unentgeltliche Produkte und Services des BEV*

*                    Die unentgeltlichen Produkte des BEV dürfen im Rahmen
von Folgeprodukten Dritten zur Verfügung gestellt **werden, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:*

*                    - Be- und Verarbeitung der Daten gem. Punkt 2.3.7*

*                    - Hinweis auf die Schutzrechte des BEV gem. Punkt
2.3.3*

b) Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
2.0

erzliche Grüße

Bernhard Jüptner
_______________________________________________
Talk-at mailing list
Talk-at@openstreetmap.org
https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at

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