Hallo, Hab jetzt wieder eine Antwort bekommen vom BEV.
Sieht nicht sehr vielversprechend aus. Wie es aussieht dürfen wir die Daten nur verwenden wenn wir die Namensnennung in Folgeprodukten garantieren können. (Was wir ja aber nicht können) Was ich jetzt wieder nicht ganz verstehe ist das: - Verwendung der Daten zur Qualitäts-messung/Verbesserung - geht in Ordnung - Direkte Verwendung der Daten (halb automatisierter Import) - geht in Ordnung Geht das jetzt also auch ohne gegen die Lizenz zu verstoßen oder bezieht sich das auch auf "nur mit Namensnennung inkl bei Folgeprodukten". Bissl zum verzweifeln das Ganze... mfg Thomas Rupprecht ---------- Weitergeleitete Nachricht ---------- Von: Jüptner Bernhard <bernhard.juept...@bev.gv.at> Datum: 26. August 2015 um 09:40 Betreff: AW: ORD-00004657 - Frage Lizenzerweiterung Verwaltungsgrenzen - data.gv.at - OpenStreetMap An: Thomas Rupprecht <rupprecht.tho...@gmail.com> Sehr geehrter Herr Rupprecht, auf Ihre Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben: - Es wäre möglich eine Namensnennung zu setzen unter: http://www.openstreetmap.org/copyright bzw unter https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Contributors#Austria Die Namensnennung auf der o.a. Portalseite ist ausreichend - OSM gibt die Daten unter der ODbL 1.0 weiter. Eine Namensnennung des BEV in Folgeprodukte wäre *nicht* möglich. Die Namensnennung in den Produkte der Kunden von OSM müsste gewahrt bleiben - Folgende 2 Datensätze wären (zurzeit) von Interesse: Verwaltungsgrenzen (VGD) - Stichtagsdaten grundstücksgenau <https://www.data.gv.at/katalog/dataset/51bdc6dc-25ae-41de-b8f3-938f9056af62> und Adressregister <http://www.bev.gv.at/portal/page?_pageid=713,1604469&_dad=portal&_schema=PORTAL> Die beiden Datensäte stehen am Portal des BEV zur Verfügung und haben hier unterschiedliche Nutzungsrechte. Zusätzlich sind die gleichen Verwaltungsgrenzdaten auch am data.gv.at. Portal verfügbar, hier gelten andere Nutzungsbedingungen (s.u.) - Falls die Nutzung aller Daten allgemein nicht möglich ist ersuche ich Klärung einer Nutzung einzelner Datensätze (zb nur das Adressregister) Die Nutzung der Daten ist unter den jeweils angeführten Bedingungen möglich - Eine Klärung für mögliche zukünftige Datensätze wäre von Interesse Es gibt derzeit schon einige unentgeltliche Datensätze am Portal des BEV, die (mit Ausnahme des Adressregisters) alle die gleichen Nutzungsbedingungen wie die Verwaltungsgrenzen haben. Ob zukünftig andere Lizenzbedingungen zur Anwendung kommen kann derzeit nicht agbeschätzt werden - Der Datensatz "Adressregister" ist für OSM in Österreich von HÖCHSTEM Interesse und würde die Datenqualität und Nutzbarkeit für Routing etc massiv erhöhen!!! - Die Nutzung der Daten für OSM würde ich gerne für 2 Arten geklärt haben: - Verwendung der Daten zur Qualitäts-messung/Verbesserung - geht in Ordnung - Direkte Verwendung der Daten (halb automatisierter Import) - geht in Ordnung - Ein exklusives Nutzungsrecht für OSM wäre von Vorteil Ein exklusives Nutzungsrecht, d.h. dass nur OSM Nutzungsrechte oder spezielle Nutzungsrechte erhält,die andere Kunden nicht bekommen, ist nicht möglich - Es könnte mal eine Lizenzänderung geben - zb auf eine neuere Version der ODbL - Was wäre wenn sich die Lizenz ändern würde? Es würde aber immer eine freie Lizenz bleiben. Auch mit neuen OSM-Lizenzen müssen die Nutzungsbedingungen der Daten des BEV eingehalten werden. Das muss von OSM sichergestellt werden - Früher standen die Daten unter CC-BY-SA 2.0 - welche, die von OSM? - Ob die Daten jetzt von data.gv.at oder bev.gv.at kommen wäre für OSM egal Was die Daten betrifft sind sie völlig ident (gleich Downloadquelle), was die Nutzungsbedingungen betrifft nicht. - Ich bräuchte eine schriftliche Bestätigung unter welchen Bedingungen etc OSM die Daten nutzen darf (oder auch nicht) um für Streitfragen einen schriftlichen Beweis zu haben *Nutzungsbedingungen für Daten des Adressregisters* Für das Produkt "Adressregister Relationale Tabelle Stichtagsdaten" werden uneingeschränkte Nutzungsrechte unter der Bedingung eingeräumt, dass in allen Abgabeformen und allen Folgeprodukten auf die Schutzrechte des Adressregisters und den Stichtag des Datenauszuges in folgender Form hingewiesen wird: "© Österreichisches Adressregister, Stichtagsdaten vom TT.MM.JJJJ". Eine Namensnennung auf der Portalseite (siehe 1. Punkt) ist dafür ausreichend *Nutzungsbedingungen für Verwaltungsgrenzen* a) gemäß Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2015 http://www.bev.gv.at/pls/portal/docs/PAGE/BEV_PORTAL_CONTENT_ALLGEMEIN/0200_PRODUKTE/BESTELLFORMULARE/STANDARDENTGELTE_UND_NUTZUNGSBEDINGUNGEN_2015.PDF * 2.2.2 Standardnutzung* * e) Unentgeltliche Produkte und Services des BEV* * Die unentgeltlichen Produkte des BEV dürfen im Rahmen von Folgeprodukten Dritten zur Verfügung gestellt **werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:* * - Be- und Verarbeitung der Daten gem. Punkt 2.3.7* * - Hinweis auf die Schutzrechte des BEV gem. Punkt 2.3.3* b) Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 erzliche Grüße Bernhard Jüptner
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