Hallo, Vorsicht: ich spreche für die rechtliche Situation in Bayern.
ich wurde vor 3 Wochen von einem Anwohner in einem ländlichen Dorf angemacht, der meinte, es sei illegal, die Hausnummern zu erfassen und wollte einfach nicht verstehen, das das Leute in der Freizeit für eine offene Karte machen, wo es doch staatliche Karten gäbe. Meine Hinweise, das die Gemeinden u.a. seine Hausnummer mit Geokoordinaten verkaufe, zählte für ihn nicht. Er wollte dann meine Personalien feststellen. (Spoiler: muss ich in Deutschland gegenüber einer Privatperson defintiv nicht!). Führerschein zählte für ihn nicht, weil 30 Jahre alt und könnte gefälscht sein, Reisepass (mein Personalausweis ist abgelaufen seit Jahren) könnte ja gefälscht sein und ich müsse eine Personalausweis haben (Spoiler: in Deutschland nur Personalausweis oder Reisepass notwendig, beides reicht allein aus). Der wollte einfach Krawall und hat die Polizei gerufen und mich aufgefordert, zu warten (müsste ich aber nicht). Ich habe gewartet und die Polizei kam nach 40min. 1. die Polizei wollte wissen, was ich mache und ich musste mich ausweisen, Führerschein wollten sie auch, obwohl mein Auto 1km weg geparkt war. Reisepass ok Führerschein ok Erfassen von öffentlichem Grund ok Einziges Manko: der Geofabrik Flyer muss einen visdp-Text haben (Verantwortlich im Sinne des Presserechts), hat er aber nicht. So darf ich ihn nicht verteilen ((ich habe ihm gesagt, das ich die nur bei Nachfragen an Leute gebe, aber der visdp-Text muss vorhanden sein). 2. Wichtig ist natürlich, auf öffentlichem Grund zu bleiben. Nachdem der Bewohner merkte, das er mir mit Hilfe der Polizei nichts konnte, meinte er noch ich sei in der Nähe auf ein Privatgrundstück gegangen. Ich habe ihm und der Polizei mitgeteilt, das das nicht stimmt und ich mein Gehen mit einem GPS-Gerät aufgenommen habe und es jederzeit nachvollziehbar sei, wo ich rumgelaufen sei. Dann hat der Bewohner aufgegeben. 3. Die Polizei bat mich um Verständnis, das die Anwohner wg. Wohnungseinbrüche sensibilisiert seien und die Polizei lieber einmal zuviel gerufen werden als zuwenig. Ob ich dafür Verständnis habe (ja). Handshake mit dem Bewohner und tschüs. Fazit: ich wusste, das ich im Recht war und es ist gut ausgegangen. Aber der Vorfall (der erste in 5 Jahren rumlaufen) hat mich doch negativ beeinflusst, ich hatte danach erstmal nicht mehr so viel Lust, richtig in ländlichen Orten rumzulaufen. Grüße Dietmar Am 09.03.2016 um 17:46 schrieb Andreas Voit: > > Hallo, > > ich habe heute meinen Gesundheitsspaziergang genutzt, um in Ebreichsdorf > vor Ort ein paar Adressen zu mappen. Als Vorsichtsmaßnahme habe ich über > meine Winterjacke die OSM-Warnweste angezogen. > > Trotzdem wurde ich nach ein paar Straßen von einem aufgebrachten > Hausbesitzer nach meinen Personalien und meiner Tätigkeit befragt. Es > wurde vermutet, dass ich Häuser auskundschafte um später auf Raubzug zu > gehen. Mehrmals wollte er die Polizei heranziehen, um mich festnehmen zu > lassen. > > Wie gesagt, war ich ausgestattet mit Warnweste, hatte einen Ausdruck der > OSM-Karte und einen Block mit Stift bei mir. > > Ich mag hier nur mal nachfragen, ob schon derartige Vorfälle vorkamen > und wie es da rechtlich ausschaut. Laut meinem bisherigen juristischen > Wissen gehe ich davon aus, dass das notieren von Hausnummern auf einer > Karte nicht verboten ist. > > Was meint ihr dazu? > > lg geologist > > _______________________________________________ > Talk-at mailing list > Talk-at@openstreetmap.org > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at > _______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at