Frederik Ramm schrieb:
wie ist denn in Österreich die Rechtslage: Wenn der Besitzer eines
Grundstücks - sagen wir mal jetzt nicht ein Reihenhausgarten, wo man
noch mit PRivatsphäre argumentieren könnte, sondern ein Wald oder
größere landwirtschaftliche Fläche - nicht möchte, dass die Wege auf
seinem Land eingezeichnet werden: Müssen wir uns daran halten?

IANAL, aber so weit ich weiß, gibt es gegen das Einzeichnen von Wegen in einer Karte keine Handhabe - gegen das Benützen solcher Wege aber eventuell schon. Eine Linie auf einer Karte oder auch eine "Auskuft" eines Navi-Gerätes sogt noch lange nicht, dass ich den Weg benützen oder gar befahren darf. Das sollte natürlich auf OSM mit geeigneten access-Tags gekennziechnet werden, so weit bekannt.

Robert Kaiser


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