Moin,

> Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen.

jep. Und solange das Ding gepflegt wird, verlängert sich der Schutz 
automatisch immer weiter. Unter Datenbank wird hier übrigens eine 
Datensammlung im weitesten Sinne verstanden, nicht nur elektronisch.

> Und wenn 
> das auch auf Landkarten zutrifft, könnte man eben nicht einfach
> simple Daten wie Straßennahmen daraus entnehmen. Aber ob das nun auch
> wirklich der Fall ist, keine Ahnung.

Jain. Ich war am Dienstag zur osgeo-Konferenz und hatte dort das Glück, 
einen Juristen fragen zu können, der sich mit Geokrams auskennt. Eine 
Karte ist durch das Urheberrecht geschützt. Ein einzelnes Datum einer 
Datenbank aber ist nicht durch das komische Datenbankschutzrecht 
geschützt, dürfte also verwendet werden. Einen Straßennamen aus einer 
Karte kopieren und auf die OSM-Tiles beppen wäre sicher durch das 
Urheberrecht geschützt.

Namen ablesen und zum Taggen weiterverwenden liegt IMO demnach in einer 
Grauzone. Allerdings versucht der Gesetzgeber soweit möglich, die 
Inhaber von Urheberrechten zu stärken. Könnte also sein, dass man als 
OSM-Mapper im Streitfalle den Kürzeren zöge...

Schönen Abend,

ce


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