Christoph Eckert <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Für Bachläufe bräuchte man IMO gute Satellitenbilder. In Gegenden, in denen > Yahoo hochauflösende Bilder bietet, klappt das ja auch ganz gut. Es gibt > allerdings auch Gegenden, in denen die Yahoo-Bilder nicht gut genug sind. > Schwimmfähigen GPSr? Ferngesteuertes Boot? Oder auf Yahoo warten?
Vielleicht schreibt einfach mal jemand, der sich dazu berufen fühlt und das besser formulieren kann als ich eine freundliche Email an die jeweiligen Landesvermässungsämter! -> http://deutschlandviewer.bayern.de/deutschlandviewer/D_Viewer_Hilfe/Hilfe_D_Viewer.htm#Ansprechpartner Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass man die Orthofotos der dieser Ämter für OSM verwenden darf. Für Straßen sind die Bilder in der Regel zu ungenau, aber für Wälder, Flüsse und Seen definitiv ausreichend. Technisch ist es beim ein oder anderen Server eventuell notwenig einen mapserver zur Anpassung der Projektion dazwischenzuschalten um das korrekt in josm reinzukriegen. Für Baden-Württemberg hab ich das mal experimentellerweise konfiguriert: http://geo.gegg.us/lv-bw.cgi?SERVICE=WMS&VERSION=1.1.1&LAYERS=DVDOP2&srs=EPSG:4326&format=image/png&request=GetMap Achtung, derzeit ist die Verwendbarkeit aber wie gesagt noch ungeklärt!!! --schnipp-- Nutzungsbedingungen: Saemtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg. Die Nutzung ist bis auf Widerruf kostenfrei. Der Nutzer muss sich vor jeder Nutzung beim Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg identifizieren und seine spezielle Nutzung mit Angabe des Verwendungszwecks und Umfang der Nutzung anmelden (Kontaktmoeglichkeiten zum Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg siehe unten). Die Nutzung ist ausschliesslich fuer Testzwecke und im Rahmen von GDI-Projekten zulaessig; die Nutzung fuer kommerzielle Anwendungen ist ausdruecklich ausgeschlossen. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrueckliche Genehmigung durch das Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg nicht zulaessig. Der Nutzer ist verpflichtet, einen deutlichen Copyright-Hinweis auf das Landesvermessungsamt Baden-Wuerttemberg als Dateneigentuemer bei Visualisierungen jeder Art anzubringen. --schnapp-- Das ganze bezieht sich wie so oft mal wieder auf die Daten selbst aber eben nicht auf Daten die mit Hilfe der Bilder erstellt wurden. Hat jemand genug juristische Kenntnisse um mich da mal drüber aufzuklären? BTW, der bayrische WMS-Server läuft sogar direkt im josm ohne zwischengeschaltetem Mapserver: http://www.geodaten.bayern.de/ogc/getogc.cgi?SERVICE=WMS&VERSION=1.1.1&LAYERS=DOP&srs=EPSG:4326&format=image/png&request=GetMap Gruss Sven -- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Abs. 1GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. (BVerfG, 1BvR 370/07) /me is [EMAIL PROTECTED], http://sven.gegg.us/ on the Web _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de