Hallo Martin,

> Was die barrierefrei zug?nglichen WC angeht, so sollten sich diese
> eigentlich in allen ?ffentlichen Geb?uden befinden, da sie
> Vorschrift sind.
> Die Zugangsbreite der T?ren muss meines Wissens mind. 90 betragen, besser
> aber 100 cm, wenn der angesprochene Rollstuhlfahrer durch T?ren mit 60 cm
> durchkommt, hat er wohl einen extraschmalen (Sport-)Rollstuhl. Die
> Mindestma?e gelten ja u.a. auch f?r elektrische Rollst?hle. Wir k?nnen
> sicher nicht alle Abs?tze mappen, die zu beachten sind, aber vielleicht
> hilft ja jemand dem Rollstuhlfahrer auch mal ?ber eine Schwelle, die er
> alleine nicht ?berwinden kann. Sinnvoll ist m.E. hingegen, Aufz?ge und
> Barrierefreiheit von U-Bahnh?fen etc. sowie deren Standorte
> aufzunehmen,  da
> sie ?fters nicht mit den Treppeneing?ngen ?bereinstimmen.
>
> Martin
> 41?53.664', 012?30.549'

Hallo Martin!

Ja, das mit den 60 cm Turbreite ist fur einen Sport-Rolli.
Man sollte wohl die Durchgangsbreite in cm zum Attribut machen.

Da? in offentlichen Gebauden (mehr oder weniger) behindertengerechte WCs
sind,
ist kein Geheimnis. Interessant werden erst Supermarkte, Restaurants,
Schwimmbader
usw., die keine Treppe zum Klo haben.
Bushaltestellen, Stra?enbahnhaltestellen usw. sollten Rampenlinienverkehr
und
Treppenfreiheit IMHO als Standardattribut bekommen.

Bereiche als behindertengerecht zu kennzeichen, wo "nur mal schnell einer
schieben mu?"
ist gaaanz schlecht. Zum einen kann keiner einen Elektrorolli uber eine noch
so kurze
Treppe heben, zum anderen geht es ja gerade darum, ob man einen Bereich auch
nachts um halb drei alleine uberwinden kann, wenn nur Betrunkene um einen
herum lungern.
(Wenn man einen Ortskundigen mitnehmen mu?, braucht man keine Karte...)

Wie taggt man eigentlich Behindertenparkplatze?

Schonen Gru?
Annette / Lulu-Ann


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