hallo zusammen,

nachdem gestern - das seit gut zwei jahren geltende -
informationsfreiheitsgesetz durch die medien geisterte, habe ich mir
überlegt, ob wir das nicht auch für unsere zwecke nutzen können.
interessant wären da sicherlich anfragen bei den
landesvermessungsämtern, den katasterämtern oder den städten und gemeinden.

in wikipedia heißt es:
"Amtliche Information" ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung,
unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise
Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte
Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.

die "elektronisch gespeicherten informationen" (luftbilder) und die
"pläne" (karten) wären für uns natürlich besonders interessant.

damit bekommt man höchstwahrscheinlich die gewünschten informationen,
allerdings wäre dann noch zu klären, wie die gewonnenen informationen
urheberrechtlich zu behandeln sind und ob wir daraus überhaupt einen
nutzen ziehen können.

aber vielleicht ist unter uns mappern ja ein jurist, der sich berufen
fühlt, hier mal eine rechtliche bewertung des ganzen zu machen.

grüße
  frank





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