hallo zusammen, nachdem gestern - das seit gut zwei jahren geltende - informationsfreiheitsgesetz durch die medien geisterte, habe ich mir überlegt, ob wir das nicht auch für unsere zwecke nutzen können. interessant wären da sicherlich anfragen bei den landesvermessungsämtern, den katasterämtern oder den städten und gemeinden.
in wikipedia heißt es: "Amtliche Information" ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen. die "elektronisch gespeicherten informationen" (luftbilder) und die "pläne" (karten) wären für uns natürlich besonders interessant. damit bekommt man höchstwahrscheinlich die gewünschten informationen, allerdings wäre dann noch zu klären, wie die gewonnenen informationen urheberrechtlich zu behandeln sind und ob wir daraus überhaupt einen nutzen ziehen können. aber vielleicht ist unter uns mappern ja ein jurist, der sich berufen fühlt, hier mal eine rechtliche bewertung des ganzen zu machen. grüße frank _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de