Am 13.05.2013 16:03, schrieb Masi Master:

> StVO § 28 Tiere:
> "Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt
> sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden
> Verkehrsregeln und Anordnungen."

Das heisst sie gelten rechtlich wie Autos ?
Juristendeutsch.........

Chris




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