Am 30. August 2013 10:27 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com >:
> > In Köln beziehen sich die Hausnummern übrigens grundsätzlich auch auf > Grundstücke, so dass man Häuser eigentlich nicht braucht, um sie sinnvoll > in die Karte einzutragen: > http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_strassenordnung_15_06_2011.pdf > siehe §19 > habe noch eine allgemeinere Ergänzung gefunden, die vielleicht den einen oder anderen interessieren könnte: es scheint so, als ob deutschlandweit die Nummern Grundstücksnummern sind, siehe Baugesetzbuch §126: http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html (3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de