Am 30. August 2013 10:27 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com
>:

>
> In Köln beziehen sich die Hausnummern übrigens grundsätzlich auch auf
> Grundstücke, so dass man Häuser eigentlich nicht braucht, um sie sinnvoll
> in die Karte einzutragen:
> http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/koelner_strassenordnung_15_06_2011.pdf
> siehe §19
>



habe noch eine allgemeinere Ergänzung gefunden, die vielleicht den einen
oder anderen interessieren könnte: es scheint so, als ob deutschlandweit
die Nummern Grundstücksnummern sind, siehe Baugesetzbuch §126:

http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__126.html

(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde
festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen
Vorschriften.


Gruß Martin
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