Am 4. September 2013 11:59 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:

> Der hat ja ein "Pseudonym" gewählt :)
>
> http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/3_BDSG_Kommentar_Absatz_6a
>
>         "Bei selbst generierten Pseudonymen (z.B. Nickname) kann nur
>         der Betroffene selbst den direkten Personenbezug herstellen. Ein
>         vergleichbar hoher Schutz besteht bei der Vergabe von Pseudonymen
>         durch eine unabhängige vertrauenswürdige Instanz, wenn bei
>         dieser rechtlich und organisatorisch sichergestellt ist, dass
>         sie die Identität des Betroffenen nur mit dessen Zustimmung oder
>         unter gesetzlich geregelten, engen Bedingungen offen legt. Vergibt
>         die verantwortliche Stelle die Pseudonyme, so sind die Betroffenen
>         zwar nicht ihr gegenüber, wohl aber gegenüber allen Dritten,
>         z.B. anderen Nutzern, geschützt."
>


ja, ausser man schneidet allen Internettraffic mit und hat die logs für
dynamische IP-Adressen. Das wäre in Deutschland zwar gegen die Verfassung,
aber solange es niemand weiss und/oder man nicht nach deutschem Recht
operiert...

ciao,
Martin
_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an