Am 4. September 2013 11:59 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>: > Der hat ja ein "Pseudonym" gewählt :) > > http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/3_BDSG_Kommentar_Absatz_6a > > "Bei selbst generierten Pseudonymen (z.B. Nickname) kann nur > der Betroffene selbst den direkten Personenbezug herstellen. Ein > vergleichbar hoher Schutz besteht bei der Vergabe von Pseudonymen > durch eine unabhängige vertrauenswürdige Instanz, wenn bei > dieser rechtlich und organisatorisch sichergestellt ist, dass > sie die Identität des Betroffenen nur mit dessen Zustimmung oder > unter gesetzlich geregelten, engen Bedingungen offen legt. Vergibt > die verantwortliche Stelle die Pseudonyme, so sind die Betroffenen > zwar nicht ihr gegenüber, wohl aber gegenüber allen Dritten, > z.B. anderen Nutzern, geschützt." >
ja, ausser man schneidet allen Internettraffic mit und hat die logs für dynamische IP-Adressen. Das wäre in Deutschland zwar gegen die Verfassung, aber solange es niemand weiss und/oder man nicht nach deutschem Recht operiert... ciao, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de