Am 23. September 2013 21:53 schrieb Martin Koppenhoefer <
dieterdre...@gmail.com>:

> Am 23. September 2013 21:42 schrieb Sven Geggus <
> li...@fuchsschwanzdomain.de
> >:
>
> > Schilder, die dieses Recht einschränken wollen sind wirkungslos.
> >
> > Es gibt da so nen Aktionskünstler aus Berlin, der das bei allen Möglichen
> > Botschaften usw. probiert hat. Er wurde mehrmals vond er Polizei befragt
> > musste aber immer wieder freigelassen werden, weil er gegen kein Gesetz
> > verstoßen hat.
> >
>
>
>
> Militärische Einrichtungen sind da AFAIK allerdings ausgeschlossen,
> Botschaften sind halt kein militärisches Gebiet, genausowenig übrigens wie
> der BND (der ist eine Behörde des Kanzleramts) und von daher können die
> sich da auch nicht (AFAIK, IANAL) auf das Verbot des Abbildens
> militärischer Einrichtungen berufen.
>
> Zur Ergänzung die Normen für militärischen Anlagen:

Schutzbereichsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/schberg/__27.html
Strafgesetzbuch: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109g.html

Falk
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