Date: Wed, 21 May 2008 12:48:06 +0200
From: Bernd Wurst <[EMAIL PROTECTED]>

>> Wenn wir Wege auf Privatgrund herausnehmen, dann verzichten wir nicht 
>> nur auf die rund 50% Wald- und Forstwege (ja, Wege in Privatwald sind 
>> von der Allgemeinheit benutzbar), 

> Und ja, benutzbar bedeutet *LAUFEN*, nicht *FAHREN*. Wie machst du das 
> auf der Karte deutlich? Du machst das doch deutlich, oder?

Warum nicht fahren? 

Es müssen für Wirtschaftswege die (folgenden) Fälle unterschieden werden: 
- Öffentlicher Grund, unbeschildert
- Öffentlicher Grund, Anlieger frei
- Öffentlicher Grund, Wald/Fortwirtschaft frei
- Öffentlicher Grund, Verbot für Kraftfahrzeuge jeder Art
- Öffentlicher Grund, nur Fußgänger
- Öffentlicher Grund, gesperrt (z.B. Dienstweg)
- Öffentlicher Grund, gesperrt (umfriedeter Bereich)

- Privatgrund, unbeschildert
- Privatgrund, Privatweg beschildert im Wald/Forst
- Privatgrund, Privatweg beschildert auf Feld und Mischflächen

Beim öffentlichen Grund darf ich mit dem Rad die obersten vier mit dem Rad 
befahren. 
Und beim Privatgrund darf ich den unbeschilderten Weg sogar mit dem Auto 
befahren, wenn ich diesen als Ortsfremder nicht als solchen erkennen kann, wenn 
also nicht erkennbar ist, dass es kein Weg der Gemeinde ist. 
(Um Vermutungen vorzubeugen: Die Oberflächenbeschaffenheit oder der Zustand des 
Weges sagt nichts über seine Nutzungsmöglichkeiten aus. Ein buckeliger Feldweg 
auf öffentlichem Grund ohne 250er-Zeichen oder "mechanische Sperre" darf mit 
KFZ befahren werden, selbst wenn das an die Grenzen eines NormalPKW geht.)

Den Privatweg im Wald darf ich unmotorisiert für Freizeitnutzung befahren 
(nicht jedoch Zeitungsjunge).
Im Gegensatz dazu ist der betonierte oder geschotterte Wirtschaftsweg für 
Landmaschinen zwischen Feld und Wiese mich als Radler oder Fußgänger rechtlich 
tabu. 

Wie obige Wege korrekt getagt werden? Keine Ahnung, ich kümmere mich ums 
Nachzeichnen meiner Tracklogs und setze derzeit im  zweifelsfall 
"highway=track". It's a Wiki ;-)
Im Vergleich, die 1:50.000er-Topokarten liefern aber an solchen Stellen auch 
nur "Weg". Man erfährt also auch nur, dass es physikalisch möglich sein sollte, 
dort entlangzulaufen. Die Information, wer dort zu welchem Zweck langlaufen 
darf, geht zumindest aus den von Garmin und Magellan gelieferten Topos nicht 
hervor. 
Aber das sollte uns natürlich nicht davon abhalten zu versuchen, es besser zu 
machen.

Wenn wir es überkorrekt machen wollen, dann besorgen wir uns für präzise Taggen 
die Katasterauszüge mit den eingetragenen Wegelasten, damit wir auch kommunale 
Radwege entlang von Bahnanlagen richtig einzeichnen, insbesondere wenn sie in 
Parkplätze der DB (=Betriebsanlagen) münden ;-)

Ganz konkret aus persönlicher Betroffenheit führe ich mal einen Radweg entlang 
einer Kreisstraße in der Wesermarsch an, der über die Flurstücke der 
anliegenden landwirtschaftlichen Flächen gebaut wurde und bei dem die Bauern 
diese Flächen entweder verkauft oder grundbuchlich ein Wegerecht eingetragen 
haben. Bei einem Flurstück, welches zu >99% in der Gemeinde X und mit den 
letzten 9 Metern auf Gemeinde Y liegt, wurde im Grundbuch des Bauern nur für 
die Fläche von Gemeinde X das Nutzungsrecht eingtragen, nicht jedoch für die 
letzten 40 Quadratmeter. 
Ist erst Jahre später aufgefallen, wurde stillschweigend zwischen den Parteien 
bereinigt. Trotzdem hätte der Eigentümer dort -wenn er gewollt hätte- auch 
Heuballen lagern können.;-)

-jha- 

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