IMAGI hat einen neuen Leitfaden zu diesem Thema heraus gegeben.

Es ist schon wichtig, zu wissen, ab wann Geodaten den datenschutzrechtlich 
relevanten Bereich berühren, insbesondere weil es in Deutschland an 
entsprechenden klaren, juristisch belastbaren Aussagen immer noch fehlt.

Hier die Kernaussagen:
1.  Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
2.  Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm 
oder größer pro Bildpunkt;
3.  Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
4.  Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

Siehe auch:
http://geoobserver.wordpress.com/2014/02/18/datenschutz-bei-geodaten/
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile

mikeE.


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