> Am 30.01.2015 um 11:16 schrieb Christoph Hormann <chris_horm...@gmx.de>:
> 
> Die generelle Form grob aus veröffentlichten Bildern zu übernehmen ist 
> hier denke ich unproblematisch - eine solche Übernahme von 
> Informationen nimmt sowohl urheberrechtlich als auch datenbankrechtlich 
> nicht die notwendigen Hürden, um relevant zu sein.  Das sähe natürlich 
> anders aus, wenn man jeden Stein und jedes Oberflächendetail auf der 
> Insel penibel abzeichnet.


Urheberrechtlich sind auch die einzelnen Steine und andere Details nicht 
geschützt, anders sähe es aus, wenn jemand die Steine absichtlich und nicht 
trivial arrangiert hätte, also die Schöpfungshöhe erreicht würde (z.B. land 
art). Was (automatisch) geschützt ist, sind Z.B. Ausschnitt und Komposition, 
der Bildaufbau, die gewählten Lichtbedingungen etc. eines Fotos, d.h. 
insbesondere das Foto selbst, nicht aber das darin enthaltene. Ob man das Foto 
einer Insel als Datenbank schützen kann weiß ich nicht genau, vermute aber eher 
nicht. Bleibt die vertragliche Option ("Sie dürfen das Bild nur ansehen wenn 
Sie sich verpflichten die darin enthaltenen Informationen nicht aufzuzeichnen" 
oder so ähnlich)

Gruß,
Martin 
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