Hallo Dietmar,

Am 2015-10-15 um 18:55 schrieb Dietmar:
> mir ist nicht ganz klar, ob Du nur die Straßenlisten- oder auch die
> Hausnumerauswertung meinst, daher getrennt für beide Auswertungen meine
> Antworten.
> Ich schreibe das ganze ausführlicher, damit klar wird, woher die Daten
> kommen und wie ich diese präsentiere auf den Webseiten.

Mir geht es ausschließlich um die Straßenlistenauswertung.

> 
> Straßenlistenauswertung
> ===============
> 
> Für die Straßenlistenauswertung kommen die Straßenlisten (immer ohne
> Geokoordinaten) für Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg von
> frei verfügbaren landesweiten Listen. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es
> eine für OSM bereitgestellt Liste.

In Baden-Württemberg steht die Liste ja unter der CC-BY und wir haben
eine Sondererlaubnis, dass die Nennung des LGL im Wiki für das "BY" genügt.

> Es gibt auf einer Nebenseite zu einer Straßenlistenauswertung die
> Möglichkeit, die fehlenden Straßen über Browerseitige Abfragen von
> Google-Maps die ungefähre Lage der Straße abzufragen. Dort gibt es auch
> die Möglichkeit, eine GPX-Datei zu download. Diese soll der
> interessierte Mapper dazu verwenden, vor Ort die Straße zu besuchen und
> die genaue Lage mit Beginn und Ende zu ermitteln.
> 
> Meinst Du, das Mapper diese Google Lokalisierung verwenden, um die
> Straßen direkt in OSM zu erfassen?
> 
> Wenn ja, dann ist da von mir nicht beabsichtigt und ich kann gerne auf
> der Google-Abfrageseite einen Hinweis angeben, das die
> Positionsbestimmung nur zum persönlichen vor Ort Besuch gedacht ist und
> es nicht erlaubt ist, die Position der Straße zu übernehmen.

Es wäre eine gute Idee, dort, wo das Übernehmen eindeutig verboten ist,
eine deutliche Warnung anzubringen. Darf ruhig auch scharf formuliert sein:
> Achtung! Es ist strengstens verboten, Daten von Google zu übernehmen.
> Wenn solche Änderungen in OSM entdeckt werden, ist mit vollständigen
> Reverts zu rechnen, die unter Umständen auch rechtlich saubere Daten
> als Kollateralschäden mit löschen.

> Wenn Du meinst, die Mapper nehmen die Namen aus den Listen zum Anlaß,
> die Namen (nicht deren Position über die Google Lokalisierung) nach OSM
> zu übernehmen, um dort andere Schreibweisen zu korrigieren, dann wäre
> das extra zu diskutieren. Bei den einzeln von den Gemeinden abgefragten
> Listen sollte immer "zum Abgleich mit OSM-Daten" bei der Anfrage stehen
> und in diesem Fall sowie bei der öffentlichen Bereitstellung der
> landesweiten Listen sehe ich keinerlei Probleme, die Namen zu
> übernehmen. Ob das ohne vor Ort Kontrolle sinnvoll ist, ist eine andere
> Sache. Ich würde die nicht einfach 1:1 übernehmen.

Ich meine das Übernehmen von Namen, geometrische Edits und Ergänzungen
mithilfe von Google sind nicht das Problem. Beide Mapper haben
überwiegend in OSM schon vorhandene Namen verändert, aber keine neuen
eingetragen.

"zum Abgleich mit OSM" kann man auch sehr eng auslegen. Man schaut mal,
was in OSM anders ist, aber man ändert OSM nicht.

Wie lauten die Lizenzbedingungen für Thüringen?

Für Niedersachsen müsste man also einzeln nachrecherchieren. Das heißt,
per Default ist dort alles erstmal "böse"?!

Viele Grüße

Michael


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