Hallo Dominik,
kannst du bitte mal erklären wie diese Vorrangrouten durch die
Ordnungsbehörden/Straßenbehörden gekennzeichnet werden sollen.
Solange das uns nicht gesagt wird, werden hier noch die tollsten
Vermutungen und Taggingvorschläge gemacht.
Wenn die Beschilderung mit StVO Zeichen 253 und gegebenenfalls
Zusatzzeichen für bestimmte Straßen erfolgen soll ist das in OSM gut
darstellbar, gleiches gilt auch für Tonnagebegrenzungen.
Wenn die Vorrangrouten per Beschluß der zuständigen kommunalen
Verwaltung festgelegt werden und diese Beschlüsse öffentlich bekannt
gemacht werden gibt es auch keine Probleme mit der Lizenz zu OSM.
Senni
Am 11.03.2016 um 17:01 schrieb Paaß, Dominik:
Hallo zusammen,
es ist echt toll, dass so Viele sich an der Diskussion beteiligen.
Vielleicht nochmal zu den Zielen des Projekts. Der Leidensdruck in der Region
ist mittlerweile unglaublich hoch, was die Folgen des LKW-Verkehrs angeht.
Bestes Beispiel ist das Verkehrschaos um die Leverkusener Rheinbrücke, aber
auch festgefahrene LKW in Wohngebieten/Brücken, Schadstoffbelastung in
Wohngebieten, etc.. Die Verfügbarkeit der Daten für ein verträgliches Routing
sollen so breit wie möglich aufgestellt werden um möglichst viele Brummi Fahrer
mit geeigneten Routen zu versorgen. Das Projekt wird vom Land finanziert und es
ist angedacht dieses sehr bald auch räumlich zu erweitern.
Ein "eigenes GIS" mit separater Datenhaltung war die erste Überlegung, aber es
wäre doch toll, wenn jede Applikation, die ein OSM-basiertes Routing verwendet auch die
Vorrangrouten berücksichtigt. Jede Kommune würde außerdem bei Beschluss einer
straßenverkehrlichen Anordnung eines neuen/geänderten Straßenschildes die neuen
Restriktionen direkt in OSM hinterlegen können, was der Aktualität zuträglich wäre.
Die Vorrangrouten werden vom jeweiligen Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt
vorgeschlagen und politisch abgesegnet. Es malt also nicht einfach irgendjemand
in den Kommunen irgendwelche Vorrangrouten auf, die dann gelten sollen. Die
Zuständigkeiten sind nicht in allen Kommunen gleich geregelt, da es in vielen
kleineren Kommunen kein eigenes Straßenverkehrsamt gibt. Vorrangrouten müssen
sich natürlich immer an die vorhandenen Schilder/Restriktionen halten, da Diese
natürlich nicht gegen die StVO verstoßen dürfen.
Der Vorteil ist, dass im Routing im nachgeordneten Straßennetz (Autobahnen und
Bundesstraßen sind eh Vorrangrouten) so erst einmal auf Vorrangrouten geroutet
wird, bis deren Ende erreicht ist und dann die Restriktionen greifen. Wenn es
zwei Strecken gibt, die theoretisch in Frage kommen, kann somit die
verträglichere der Beiden als Vorrangroute definiert werden und so verhindert
werden, dass LKW-Verkehre beispielsweise durch Wohngebiete geleitet werden.
Der Vorschlag, dass wir oder die Kommunen die Vorrangrouten in OSM beobachten
und auf Änderungen reagieren wäre auch denkbar. Kann man sich die Änderungen an
bestimmten Attributen/Objekten herausfiltern lassen, so dass man sich den
händischen Abgleich spart?
Viele Grüße,
Dominik
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