Hallo Dominik,

kannst du bitte mal erklären wie diese Vorrangrouten durch die Ordnungsbehörden/Straßenbehörden gekennzeichnet werden sollen. Solange das uns nicht gesagt wird, werden hier noch die tollsten Vermutungen und Taggingvorschläge gemacht.

Wenn die Beschilderung mit StVO Zeichen 253 und gegebenenfalls Zusatzzeichen für bestimmte Straßen erfolgen soll ist das in OSM gut darstellbar, gleiches gilt auch für Tonnagebegrenzungen.

Wenn die Vorrangrouten per Beschluß der zuständigen kommunalen Verwaltung festgelegt werden und diese Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht werden gibt es auch keine Probleme mit der Lizenz zu OSM.

Senni

Am 11.03.2016 um 17:01 schrieb Paaß, Dominik:
Hallo zusammen,

es ist echt toll, dass so Viele sich an der Diskussion beteiligen.

Vielleicht nochmal zu den Zielen des Projekts. Der Leidensdruck in der Region 
ist mittlerweile unglaublich hoch, was die Folgen des LKW-Verkehrs angeht. 
Bestes Beispiel ist das Verkehrschaos um die Leverkusener Rheinbrücke, aber 
auch festgefahrene LKW in Wohngebieten/Brücken, Schadstoffbelastung in 
Wohngebieten, etc.. Die Verfügbarkeit der Daten für ein verträgliches Routing 
sollen so breit wie möglich aufgestellt werden um möglichst viele Brummi Fahrer 
mit geeigneten Routen zu versorgen. Das Projekt wird vom Land finanziert und es 
ist angedacht dieses sehr bald auch räumlich zu erweitern.

Ein "eigenes GIS" mit separater Datenhaltung war die erste Überlegung, aber es 
wäre doch toll, wenn jede Applikation, die ein OSM-basiertes Routing verwendet auch die 
Vorrangrouten berücksichtigt. Jede Kommune würde außerdem bei Beschluss einer 
straßenverkehrlichen Anordnung eines neuen/geänderten Straßenschildes die neuen 
Restriktionen direkt in OSM hinterlegen können, was der Aktualität zuträglich wäre.

Die Vorrangrouten werden vom jeweiligen Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt 
vorgeschlagen und politisch abgesegnet. Es malt also nicht einfach irgendjemand 
in den Kommunen irgendwelche Vorrangrouten auf, die dann gelten sollen. Die 
Zuständigkeiten sind nicht in allen Kommunen gleich geregelt, da es in vielen 
kleineren Kommunen kein eigenes Straßenverkehrsamt gibt. Vorrangrouten müssen 
sich natürlich immer an die vorhandenen Schilder/Restriktionen halten, da Diese 
natürlich nicht gegen die StVO verstoßen dürfen.

Der Vorteil ist, dass im Routing im nachgeordneten Straßennetz (Autobahnen und 
Bundesstraßen sind eh Vorrangrouten) so erst einmal auf Vorrangrouten geroutet 
wird, bis deren Ende erreicht ist und dann die Restriktionen greifen. Wenn es 
zwei Strecken gibt, die theoretisch in Frage kommen, kann somit die 
verträglichere der Beiden als Vorrangroute definiert werden und so verhindert 
werden, dass LKW-Verkehre beispielsweise durch Wohngebiete geleitet werden.

Der Vorschlag, dass wir oder die Kommunen die Vorrangrouten in OSM beobachten 
und auf Änderungen reagieren wäre auch denkbar. Kann man sich die Änderungen an 
bestimmten Attributen/Objekten herausfiltern lassen, so dass man sich den 
händischen Abgleich spart?


Viele Grüße,

Dominik

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