... um die Sache noch komplizierter zu machen fuer die Soldaten der NATO:
in Italien darf man in der Fussgaengerzone Fahrrad fahren solange kein
zusaetzliche Schild das Radfahren ausschliesst.
(nicht nur Martins NATO Soldaten haben dami Probleme, sondern auch die
lokale Polizei in Florenz, die eifrig radfahrende Touristen zum Absteigen
zwingt)

:-)

2016-04-05 21:26 GMT+02:00 Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:

>
>
> sent from a phone
>
> > Am 05.04.2016 um 14:54 schrieb Tom Pfeifer <t.pfei...@computer.org>:
> >
> > https://dejure.org/gesetze/StVO/25.html
> > (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt,
> muss die Fahrbahn benutzen,
> > wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende
> erheblich behindert würden.
>
>
> und auch:
>
> https://dejure.org/gesetze/StVO/35.html
>
> (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes
> sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften
> dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur,
> soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
>
> d.h. falls es militärisch dringend erforderlich ist, dürfen NATO Soldaten
> auch mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone fahren...
>
>
> Gruß,
> Martin
>
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