Am 18.09.2018 um 09:36 schrieb dktue:
> In Tübingen mappen wir viel per Luftbild (Drohne) -- gibt's vielleicht
> jemand in der Gegend, damit man ein Orthophoto machen kann? Dann könnte
> man auch schon die Hausumringe einzeichnen.

In dem Neubaugebiet aus der Fernsehsendung würde es bei dem Einsatz
einer Drohne nach der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von
unbemannten Fluggeräten vom 30. März 2017" (FlugGerBV) mindestens
folgende Einschränkungen geben:

- 100 Meter seitlicher Abstand zur Eisenbahnlinie (gilt auch für
Autobahnen und Bundesstraßen) § 21b (1.5)

- Flugverbot über über Wohngrundstücken, wenn ... das Gerät oder seine
Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu
empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. § 21b (1.7)

Für das vorläufige Einzeichnen der Hausumringe mit Metergenauigkeit gäbe
es die klassischen Methoden der Fluchtlinien, Laserentfernungsmesser und
Papier/Bleistift.

Quellen:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile

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