Griaß eich, es geht auch um aus dem Katalog abgescannte Fotos.
Hier das Urteil in einer fachlichen Zusammenfassung: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21779 Gruß Helmut Am 20.12.18 um 20:24 schrieb Markus: > Hallo Heinz, > >>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der Urheberrechtsschutz für >>> Gemälde abgelaufen ist. >> >> Darum ging es dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das >> Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. > > Vordergründig ja. > > Aber in Wirklichkeit geht es um eine Interessenabwägung zwischen > dem Informationsrecht der Allgemeinheit und > dem Hausrecht eines Einzelnen. > > Und der Museumsdirektor hat vor dem BGH gewonnen. > > Verlierer sind wir alle. > > Die Bevölkerung und und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur > Kultur, keine Teilhabe haben. > > Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten kämpfen, > sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap > (um nur mal die Grossen zu nennen). > > Wahrlich kein Wintermärchen... :-( > > Gruss, Markus > > _______________________________________________ > Talk-de mailing list > Talk-de@openstreetmap.org > https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de -- Helmut Kauer Bodelschwinghstraße 35 83301 Traunreut Tel.: +49 08669 1309340 Fax: +49 08669 1309343 Mobil 0176 50117047 E-Mail: li...@helmut-kauer.de _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de