Griaß eich,

es geht auch um aus dem Katalog abgescannte Fotos.

Hier das Urteil in einer fachlichen Zusammenfassung:
https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21779

Gruß Helmut

Am 20.12.18 um 20:24 schrieb Markus:
> Hallo Heinz, > >>> Fotografierverbote gelten in Museen auch, wenn der
Urheberrechtsschutz für >>> Gemälde abgelaufen ist. >> >> Darum ging es
dabei nicht direkt, sondern der Fotografierende hat einfach das >>
Hausrecht, das ein Fotoverbot beinhaltet, nicht beachtet. > >
Vordergründig ja. > > Aber in Wirklichkeit geht es um eine
Interessenabwägung zwischen > dem Informationsrecht der Allgemeinheit
und > dem Hausrecht eines Einzelnen. > > Und der Museumsdirektor hat vor
dem BGH gewonnen. > > Verlierer sind wir alle. > > Die Bevölkerung und
und alle, die keinen Zugang zum Wissen und zur > Kultur, keine Teilhabe
haben. > > Und wir alle hier, die wir für Freies Wissen und Freie Daten
kämpfen, > sind hier die Verlierer: Wikipedia, Commons, OpenStreetMap >
(um nur mal die Grossen zu nennen). > > Wahrlich kein Wintermärchen...
:-( > > Gruss, Markus > >
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