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> Am 26.03.2019 um 01:34 schrieb Garry <garr...@gmx.de>:
> 
> Schwerpunktmässig geht man dort hin um dort zu wohnen, wenn auch nur für
> kurze Zeit und nicht um Handel zu betreiben. Das Handeln hat man in der
> Regel zuvor erledigt. Andernfalls müsste man auch Mietwohnungsbauten
> unter "commercial" einordnen.


müsste man nicht.
Es ist ein Unterschied, ob man wo wohnt oder nur kurzzeitig zahlender „Gast“ 
ist, bei einem Unternehmen das eine Schlafstätte bietet. Zum Wohnen gehört mehr 
als nur schlafen und Bad.
Das sind z.B. auch komplett unterschiedliche Verträge.


Gruß,
Martin
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