Am Di., 27. Aug. 2019 um 14:40 Uhr schrieb Martin Trautmann via Talk-de < talk-de@openstreetmap.org>:
> On 19-08-26 09:34, Martin Koppenhoefer wrote: > > gilt vermutlich auch für Pilze? > > Pilze suchen ist Diebstahl? > > Kommt auf das Bundesland an. In Bayern gibt es den "Schwammerlparagraph" > > es ist wohl nach Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, Pilze für den Eigenbedarf zu sammeln, wobei das natürlich nur dort gemacht werden darf, wo man den Wald auch betreten darf. In Naturschutzgebieten ist das Pilzesammeln dagegen selbst auf dem eigenen Grundstück nicht oder nur sehr eingeschränkt erlaubt. Und geschützte Pilze darf man zwar auch grundsätzlich nicht sammeln, es gibt aber Ausnahmen für geringe Mengen von Steinpilz, Schweinsohr, Birkenpilz, Rotkappe, Morchel, Brätling und Pfifferling. Entsprechende Regeln gelten dann auch für das Übernachten, Feuerholz > sammeln oder Angeln - und speziell auch zum Betreten von > Privatgrundstücken. wobei wir solche allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die grundsätzlich und nicht für ein spezifisches Objekt gelten, normalerweise nicht mappen. Zumindest gibt es so eine Regel. Es gibt vermutlich überall Regelungen zum Angeln, aber das bedeutet nicht, dass wir darum an jeden Teich die geltenden Angelgesetze rantaggen, oder dass wir den Teich nicht mappen, weil da Angeln verboten ist. Gruß, Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de