Hallo.

Am Freitag, 6. Juni 2008 schrieb Jannis Achstetter:
> Und jez die Knüllerfrage: Darf man damit auch Sachen in Hessen mappen?
> Geht zwar nich weit nach Hessen rein aber bis Hanau is drin.

IMHO ja. Warum auch nicht, es geht ja nur um da sUrheberrecht an dem 
Bildmaterial. Und der (hoffentlich) Zuständige hat uns das Recht gegeben, die 
Bilddaten des bayerischen LVA zu nutzen, nicht "die Bilder von Bayern". :)

Aber mich wundert das, bei Ulm/Neu-Ulm ist die Grenze sehr hart gezogen, da 
ist entlang der Grenze geschwärzt...

Gruß, Bernd

-- 
Fachbegriffe der Informatik (#354): Firewall mit absolutem Schutz
   Kommunikationsverhinderungsmodul
(Rainer Kersten und Christoph Weber)

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