Hallo.

Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Christian Hartnick:
> Als Hausbesitzer (mein Onkel hat das Haus entworfen und gebaut) müsste
> ich ja eigentlich die Rechte an dem Haus haben. Das Werk eines
> Architekten ist imho geschützt. Wenn jetzt Google oder ... dieses von
> oben fotografiert - ohne mich zu fragen - begehen sie imho auch einer
> Urheberrechtsverletzung - oder?

Meines Laienwissens nach: Wenn *explizit* dieses Gebäude fotografiert wird 
bzw. es sich bei dem Haus um einen maßgeblichen Bestandteil des Bildes 
handelt, ja.

Da aber (orthorektifizierte) Luftbilder im Allgemeinen überhaupt nicht dazu 
geeignet sind, ein Gebäude darstellend zu zeigen, denke ich dass das im 
Allgemeinen nicht als "Bild dieses Hauses" eingestuft werden kann.


Anders sieht das bei Google Street-View aus. Da gibt es ja auch schon einige, 
die diesbezüglich Klagen angedroht haben, entschieden ist aber AFAIK noch 
nichts allgemeingültiges.

Gruß, Bernd

-- 
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