Am Dienstag, 5. August 2008 07:27 schrieb Florian Heer:
> Johann H. Addicks schrieb:
> > Abstrus wird es dann, wenn das DIN ein Piktogramm "Videoüberwachung"
> > zur Normung bringt (Kennzeichnung der Videoüberwachung ist
> > schließlich vorgeschrieben), für dieses Logo dann jedoch von den
> > Nutzern 65,60 Euro (netto) verlangt...
> > http://www.beuth.de/langanzeige/DIN+33450/76533394.html
> > Beim einem Gaststättenverband noch etwas günstiger: 61 Euro:
> > http://www.hotellerie.de/home/page_sta_1798.html
>
> Lustig ist dabei eigentlich, dass einem gar nicht gesagt wird, was man
> mit dem Geld erwirbt, ob es eine Vorlage oder ein Nutzungsrecht ist...

Üblicherweise zahlt man beim DIN das Geld für den Bezug einer gedruckten 
Ausgabe einer Normendefinition. Das ist rechtlich völlig unabhängig 
davon, ob und wie oft man diese Norm anwendet bzw. im konkreten Fall das 
Piktogramm verwendet. Ich kann mich auch an eine Norm halten ohne davon 
eine gedruckte Ausgabe zu besitzen (das Papierformat der meisten meiner 
Briefe hält sich z.B. an DIN 476 bzw. DIN EN ISO 216, obwohl ich keine 
der beiden Texte in gedruckter Form besitze), und meines Erachtens gilt 
das hier auch für die Verwendung der Piktogramme.

Einige der Piktogramme stehen auch in den Wikipedia Commons, wobei die 
Qualität aber seeeehr unterschiedlich ist: 
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:ISO_7001_icons

Gruß,
Hatto

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