On Wed, 6 Aug 2008, Tobias Wendorff wrote:

Martin Koppenhoefer schrieb:
das ist nicht der ausschlaggebende Grund (und kann es rechtlich auch
nicht sein). Vielmehr ist es so, dass nicht grundsätzlich überall
B-Pläne aufgestellt sind, und die Gemeinden auch nicht verpflichtet
sind, diese aufzustellen. In Berlin gibt es z.B. kaum B-Pläne.

Eeehm ... Die Gemeinde stellt den Plan auf: Kommunale Planungshoheit!

Sobald gebaut will _muss_ ein B-Plan aufgestellt werden, in Absprache
mit Eigentümern und Bauträgern.

Das ist Unfug. In geschlossenen Ortslagen kann auch ohne Bebauungsplan gebaut werden. Allerdings hat die Gemeinde dann einen geringeren Einfluß darauf, wie und was gebaut wird. Grob vereinfacht gilt dann die Regel, dass man alles bauen kann, was der näheren Umgebung entspricht.

Ciao
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