> Wenn er aufgelöst wurde, würde ich die Urheberrechtsregelung mit 70
> Jahre nach dem Tod anwendbar sehen, wenn er fusioniert wird, ist es
> rechtlich so, als wenn es ihn immer noch geben wird.

Unabhängig mal davon, wie nützlich diese Karten heute noch sind (in
ländlichem Gegenden, wo ich 100% weiß, dass sich da nichts geändert hat
- evtl. schon nützlich) ... zählt hier nicht die Schutzfrist für
Datenbanken (15 Jahre)? Denn auf diesen Teil des Urheberrechts beziehen
sich doch schliesslich auch die LVermA's heutzutage.

*Einen* Urheber, der 70 Jahre tot sein könnte, gibt es ja bei TK's idR
nicht.

Und wären demnach nicht auch TK's der LVermA's älter als 15 Jahre frei
nutzbar?

-- Alex



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