> Wenn er aufgelöst wurde, würde ich die Urheberrechtsregelung mit 70 > Jahre nach dem Tod anwendbar sehen, wenn er fusioniert wird, ist es > rechtlich so, als wenn es ihn immer noch geben wird.
Unabhängig mal davon, wie nützlich diese Karten heute noch sind (in ländlichem Gegenden, wo ich 100% weiß, dass sich da nichts geändert hat - evtl. schon nützlich) ... zählt hier nicht die Schutzfrist für Datenbanken (15 Jahre)? Denn auf diesen Teil des Urheberrechts beziehen sich doch schliesslich auch die LVermA's heutzutage. *Einen* Urheber, der 70 Jahre tot sein könnte, gibt es ja bei TK's idR nicht. Und wären demnach nicht auch TK's der LVermA's älter als 15 Jahre frei nutzbar? -- Alex _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de