Martin Koppenhoefer schrieb:
>
> nee, werde ich nicht. Das Thema ist aber ein anderes. Hier wurde die
> allgemeine Praxis in Frage gestellt, ob man maxspeed angeben soll,
> weil/wenn Fahrradfahrer nicht betroffen sind. Hierzu wurden schon
> verschiedene Beitraege gebracht, denen ich mich auch anschliesse: wir
> taggen mit maxspeed in erster Linie fuer PKW und Motorraeder, ggf.
> auch LKW, wobei dort schon einige Abweichungen entstehen. Das selbe
> gilt auch fuer Handkarren, Fahrraeder, etc.
>
> Es spielt in der Praxis fuer die allermeisten Fahrradfahrer praktisch
> keine Rolle, ob man 30, 50 oder 80 fahren darf. Wenn man 30 fahren
> darf, wird man dort auch praktisch nie schneller als 30 plus Toleranz
> fahren, bei 50 erst Recht nicht. Zweitens ist es ziemlich
> unwahrscheinlich, wenn man es trotzdem tut, dass man bestraft wird
> (werden kann), da die Polizisten beim Geschw.-Messen in der Regel
> Fahrraeder ignorieren (feste Kameras sowieso), und man drittens als
> Fahrradfahrer ohne Tacho sowieso nicht genau sagen kann, wie schnell
> man faehrt. Daher wuerde ich auch sofort Widerspruch einlegen, wenn zu
> schnelles Fahrradfahren von der Polizei geahndet wuerde. Die Artikel
> ueber Fahrradfahrer, die gelasert wurden, habe ich uebrigens nicht im
> Netz gefunden und auch noch nie davon gehoert, das wuerde ich eher
> unter urban-legend einsortieren. Im Gegenteil habe ich mir in meiner
> Jugend sogar gelegentlich einen Spass daraus gemacht, mit dem Fahrrad
> zu schnell an einer mobilen Messstelle (Radar) vorbeizufahren. Ausser
> Lachen ist nie was passiert. (Nun gut, die Sitten aendern sich,
> vielleicht reagieren manche Polizisten mittlerweile anders,
> provozieren muss man es trotzdem nicht unbedingt).
>   
So lange nichts passiert wird es wohl die absolute Ausnahme bleiben dass 
Fahrradfahrer für
zu schnelles Fahren belangt werden wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.
Es gibt inzwischen aber schon Polizeifahrräder mit Videoaufzeichnung um 
Fahrradsünder
dingfest zu machen (z.B. Freiburg).
> Fuer mich resultiert aus dieser Diskussion, dass man maxspeed=xx wie
> auf dem Verkehrsschild angegeben, fuer den entspr. Streckenabschnitt
> taggen sollte.
>   
... sowie maxspeed=none wenn die Geschwindigkeit nicht eingeschränkt ist 
(Richtgeschwindigkeit
zählt in diesem Tag nicht!) und maxspeed=50 innerhalb gschlossener 
Ortschaften wenn nichts
anderes vorgegeben.
Dies um eine einfache Grundlage für Geschwindigkeitswarn-Applikationen 
und Tempomatenregelung zu haben.

Garry

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an