Frederik Ramm schrieb: > Hallo, > > >> Ein grösserer Quadrocopter schafft auch 1,5kg Nutzlast - sollte für >> diesen Zweck mehr als ausreichen. >> > > Sobald er jedoch insgesamt die 4kg ueberschreitet, darf man ihn nur noch > an Modellflugplaetzen betreiben, richtig? > Eine 4kg-Grenze ist mir Unbekannt - Meine Modellflugversicherung sagt was von einer 1kg Grenze die ich mit meinem Quadrocopter einhalte - eine Canon Ixus reicht für unsere Zwecke aus. > >> Und der ist nicht mit einer Schnur am Boden gefesselt sondern lässt sich >> flexibel per GPS in jede Position >> bringen - unabhängig davon was sich am Boden befindet. >> > > Vorausgesetzt, der "Pilot" am Boden hat das Fluggeraet und den > umgebenden Luftraum immer im Auge und ist in der Lage, Hindernissen oder > anderem Fluggeraet auszuweichen; autonomer Betrieb widerspricht, soweit > ich weiss, den Sichtflugregeln, die auch fuer solches Fluggeraet gelten. > Das ist richtig - es bleibt abzuwarten wie sich hier die rechtliche Situation entwickelt... Ist ja erst seit kurzem für die Allgemeinheit erschwinglich ein autonomes Fluggerät zu betreiben, was sich aber wohl ehr negativ auswirkt. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit das Gerät per Videoübertragung zu fliegen...
Zumindest hast Du mit dem Qudrocopter die Möglichkeit sehr dezent sowas wie das Karlsruher Autobahndreieck aus der Luft zu Fotografieren - mit so einem Fesselzeppelin erregst Du da sehr viel mehr Aufmerksamkeit und ich wüsste nicht wo Du den dort aufsteigen lassen kannst... Garry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de