* Frederik Ramm ([EMAIL PROTECTED]) [080920 17:04]:
> Bernd Wurst wrote:
> > Was hat jetzt unsere Lizenz, die im wesentlichen aus wenigen Sätzen besteht 
> > mit einem Gesetz zu tun?
> 
> Frage ich mich auch, aber staendig kommen Leute wie zum Beispiel Du und 
> benutzten die das Adjektiv "legal" (=gesetzeskonform) an Stellen, wo 
> eigentlich "im Sinne der Lizenz" gemeint ist... da darfst Du Dich also 
> nicht wundern.

Deutsch: legal = erlaubt. "Legale Benutzung" ist das, was erlaubt ist.
Da nach den (fast überall) gültigen Gesetzen die Nutzung nur mit
Zustimmung des Urhebers erlaubt ist, wird also eine Vereinbarung (im
Massenfall oft auch Lizenz genannt) benötigt, damit man gesetzeskonform
ein Werk nutzen kann.[1]

"Gesetzeswidrig" ist natürlich sofort illegal[2], aber solange sich
Lizenzverträge im Rahmen der Gesetze bewegen, ist (genau) das legal, was
diese erlauben.[3]



Viele Grüße,
Andi

[1] Besonderheiten wie Datenbankwerke, Urheberrecht an Gesetzen etc mal
ignoriert
[2] mit dem üblichen "Spezialregelung vor Allgemeinregelung",
"Bundesrecht bricht Landesrecht" und den besonders tollen Konflikten,
wenn das sich widerspricht.
[3] für eine vollständige Darstellung kann man noch Zitatrechte
erwähnen, insbesondere das Urteil Newton gegen Emma, etc. Wer will, kann
da noch beliebig viel mehr schreiben.

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