Tobias Wendorff <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> Ich meine damit Wege, die man nur betreten darf, wenn man z.B.
> zu einem Haus möchte. Die Wege darf man ja normalerweise nicht
> betreten.

Andererseits: Privateigentum verpflichtet lt. GG.  Wenn du privatwege
nicht zum gassigehen etc. verwendest, ist dagegen wahrscheinlich wenig
einzuwenden.  Es ist natürlich ein unterschied, ob es sich um wege bei
mehrfamilienhäusern oder um schmale wege auf eingezäunten anwesen
handelt.

Freilich schadet es nichts sinnvolle access-tags zu spendieren; wichtig
ist es aber noch, etwaige fences oder gates einzumalen.

-- 
Karl Eichwalder

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