Guenther Meyer wrote:
Am Mittwoch 01 Oktober 2008 schrieb Tobias Wendorff:Birgit Nietsch schrieb:Hiermit mahne ich dich kostenpflichtig für die Nichtverwendung von Großbuchstaben in deinem Artikel ab, da mir das nicht gefällt.Ich mahne Dich ab, weil Du "Guenther [...]" abgemahnt hast.fuer beides gibt's keine rechtliche grundlage.fuer die von mir angesprochenen faelle aufgrund des markenrechts anscheinend sehr wohl. wenn juristen einem ans bein pissen wollen, dann legen die die gesetzgebung schon so aus, dass es ihnen passt...
Ich würd jetzt ins blaue tippen, dass besagtes Forum eher XYZ-Forum.de war oder so, wobei XYZ die Firma ist. Da kann man drüber streiten. Glaube mich allerdings zu erinnern, dass erst kürzlich ein Urteil ergangen ist, dass sogar eine solche Domain erlaubt hat. Allerdings sind die Urteile halt auch nur lokal begrenzt und nicht durch alle Instanzen durchgefochten.
Ich würde es für unbedenklich halten irgendwelche Namen in OSM zu verwenden, da die Namen a) ohnehin von außen sichtbar sind (no na net) und b) du dir die Marke dadurch weder zu eigen machst, noch sie in ein schlechtes Licht rückst. Du nennst sie einfach nur.
Abgesehen davon würd ich mir mal die Frage stellen wer OSM ist (sicher nicht du persönlich, also wirst du wohl auch keine Klage zugestellt bekommen) und wo die Server stehen. Sollten die nämlich nicht in D stehen, dann wünsch ich der XYZ.de Firma schon mal viel Spaß und ein gutes Kampfbudget fürs Gericht. Soweit ich weiß gilt EU weit in Internetfragen meist das Herkunftslandprinzip, damit müsste der Eintrag der dt. Marke XYZ auf den OSM Servern in GB (nehm ich jetzt mal an) einen Verstoß gegen das britische Markenrecht darstellen.
Die Diskussion wird mir jetzt zu akademisch, aber für den Hausgebrauch würd ich mir für derartige Eintragungen echt keine Gedanken machen.
Norbert
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