> In der Zwischenzeit bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass es laut StVO
> überhaupt kein Parkhaus gibt. Und was es nicht gibt, braucht auch nicht
> getagt zu werden.

In Abwandlung eines häufig genutzten Ausspruches:
Wir taggen nicht für die StVO und erst Recht nicht auf Deutschland und 
dessen Gesetzgebung beschränkt. Es sind einige Anwendungen denkbar für 
die das Faktum "Parkhaus an dieser Stelle" interessant ist, also lohnt 
es sich dies zu erfassen.

Grüße,
Claudius


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